Sandra Mehmecke, Präsidentin der niedersächsischen Pflegekammer, hat im Sozialausschuss des Landtags beschrieben, welche Konsequenzen die Kammer aus dem Streit um die Beitragsordnung ziehen will. Bei den Beitragsrechnungen, die in diesem Jahr verschickt werden, soll nicht mehr der pauschale Höchstbetrag festgesetzt werden. Stattdessen geben die Mitglieder eine Selbstauskunft ab und zahlen 0,4 Prozent ihrer Jahreseinkünfte aus dem vorletzten Kalenderjahr. Wer unter 9168 Euro verdient, muss gar keinen Beitrag zahlen.

„Der Grundsatz einer fairen und gerechten Beitragserhebung hat weiterhin oberste Priorität“, sagt Sandra Mehmecke – Foto: Pflegekammer

Der Kammer zufolge zahlt eine Pflegerin mit einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro abzüglich der Werbungskosten etwa 116 Euro im Jahr. Die Kammerversammlung soll an diesem Freitag über die Vorschläge entscheiden. Zuvor hatte es massive Kritik an der Pflegekammer gegeben, die kurz vor Weihnachten Beitragsrechnungen an rund 90.000 Pflegekräfte in Niedersachsen verschickt hatte, in denen zunächst einmal automatisch der Höchstbeitrag veranschlagt wurde. Die FDP im Landtag forderte daraufhin, die Zwangs- in eine freiwillige Mitgliedschaft zu ändern. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktion soll in der kommenden Woche im Landtag diskutiert werden.

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Die Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN) plädierten sogar dafür, die Kammer möglichst schnell wieder abzuschaffen. „Das verspielte Vertrauen der Pflegekräfte wird sie nicht wiedererlangen können“, meinte UVN-Hauptgeschäftsführer Volker Müller.