Im Fall des hannoverschen Staatsanwalts G., der über Jahre ein „Leck“ in den Justizbehörden gewesen sein und interne Informationen an die Drogenmafia weitergeleitet haben soll, ist jetzt von „Befangenheit“ die Rede. Die zuständige 20. Große Strafkammer des Landgerichts Hannover, die den Prozess gegen G. führen soll, erklärte sich in einer Selbstanzeige für befangen. Das Landgericht hatte nun über [...]