Christoph Lahmann, Stellvertreter der Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen, hat das Innenministerium dazu aufgefordert, die Streckenradaranlage an der B6 bei Laatzen sofort stillzulegen. Hintergrund ist der vorgestern veröffentlichte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten den automatische Abgleich von Nummernschildern in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen als Eingriff in die Grundrechte bewertet.

„Die Grundlage für den Pilotbetrieb der sogenannten Section Control ist damit weggefallen“, meint Lahmann. Der Gesetzgeber müsse nun eine ausdrückliche Rechtsgrundlage schaffen. Erst danach dürfe die Anlage wieder scharf geschaltet werden.

Innenministerium setzt weiter auf Pilotbetrieb

Aus dem Innenministerium heißt es dagegen, die Entscheidung der Verfassungsrichter habe keine Auswirkungen auf den Pilotbetrieb. Es sei unstreitig, dass das Streckenradar längerfristig nur auf einer speziellen Rechtsgrundlage angewendet werden könne. Diese werde im neuen Polizeigesetz geschaffen. Die zeitlich begrenzte Erprobung dieses Mittels sei aber zulässig.

Die FDP-Landtagsfraktion hat derweil eine sofortige Unterrichtung in der Sitzung des Innenausschusses an diesem Donnerstag beantragt. Zudem hat sie bereits einen Anwalt damit beauftragt, eine einstweilige Anordnung zu formulieren. Sie soll beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht werden, wenn das Ministerium am Pilotbetrieb festhalten will, sagte FDP-Fraktionsvize Jörg Bode dem Politikjournal Rundblick.

Die Anlage an der B6 ist seit Mitte Januar in einem Testbetrieb, der über 18 Monate laufen soll.