3. Okt. 2019
Finanzen

Schuldenbremse: DGB und FDP greifen die Koalition an

Nach Monaten der Unklarheit haben SPD und CDU im Landtag ihren Streit über die Schuldenbremse beigelegt – doch von außen kommt nun daraufhin heftige Kritik. Der DGB-Landesvorsitzende Mehrdad Payandeh zeigte sich tief enttäuscht und sprach von einem „traurigen Tag für Niedersachsen“. Unzufrieden ist auch die FDP, deren Parlamentarischer Geschäftsführer Christian Grascha von einem „politisch absolut falschen Signal“ redete und die Koalitionsentscheidung für einen schweren Fehler hält. Allerdings streben DGB und FDP hier in zwei völlig unterschiedliche Richtungen. Die einen wollen weniger Vorgaben für den Staat, in seiner Haushaltsplanung auf neue Kredite zu verzichten, die anderen hingegen mehr. https://twitter.com/CGrascha/status/1179129742483689475 Das Thema ist juristisch und politisch höchst vielschichtig. Zum einen gilt laut Grundgesetz für die Bundesländer vom nächsten Jahr an ein Verbot, ihre Haushalte mit neuen Schulden auszugleichen. Manche meinen, das reiche aus und sei schon verbindlich genug. In der niedersächsischen SPD/CDU-Koalition gewannen aber jene Stimmen an Gewicht, die aus zwei Gründen doch eine Landes-Regelung in der Landesverfassung und in einem Landesgesetz als Ergänzung befürworteten. Zum einen, meinen sie, bräuchten Abweichungen vom Kreditaufnahmeverbot eine klare landesgesetzliche Regel – nur so seien Ausnahmen auch rechtlich abgesichert. Zum anderen gab es Stimmen, die die Grundgesetz-Schuldenbremse für die Länder als brüchig ansehen, weil das Zustandekommen dieser Vorschrift womöglich verfassungswidrig war – da Bundestag und Bundesrat die Haushaltshoheit der Länderparlamente beschnitten hätten. Falls dann irgendwann im Konfliktfall die Schuldenbremse im Grundgesetz kippen sollte, habe man dann zur weiteren Anwendung dieser Norm immerhin eine eigene Landesregelung. Damit sei die Schuldenbremse abgesichert.
Die Landesregierung muss in die Zukunft investieren, statt kommenden Generationen ein kaputtgespartes Bundesland zu hinterlassen.
Das Kabinett hatte Anfang des Jahres einen Plan vorgelegt: Bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen soll der Landtag mit Zweidrittelmehrheit beschließen können, ausnahmsweise doch neue Kredite aufzunehmen. Im Frühjahr dann, begleitend zu immer mehr skeptischen Stimmen von Wirtschaftswissenschaftlern, meldete sich in der SPD Kritik: Die Hürde der Zweidrittelmehrheit sei zu hoch, eine einfache Landtagsmehrheit für Ausnahmen müsse ausreichend sein. Man wolle ja im Zweifel nicht auf die Zustimmung der AfD angewiesen sein. Die Bewegung bei den Sozialdemokraten geschah auch vor dem Hintergrund wachsender Vorbehalte bei Keynes-Anhängern in der Wissenschaft, die es für einen Fehler halten, dem Staat in der Haushaltswirtschaft angesichts der historisch niedrigen Zinsen und dem hohen Nachholbedarf bei der Infrastruktur Fesseln anlegen zu wollen. Seit vergangenen Dienstag nun steht der Kompromiss: Wenn in Notsituationen neue Schulden bis 0,5 Prozent des Haushaltsvolumens nötig werden, also bis etwa 160 Millionen Euro, reicht als Voraussetzung die einfache Mehrheit im Landtag. So wollte es die SPD. Wenn die Summe 0,5 Prozent übersteigt, ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, wie es die CDU verlangte.
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Die FDP sieht das betont kritisch, da angesichts einer sich abschwächenden Konjunktur die Schuldenbremse „aufgeweicht“ werde, also eine Abkehr vom Prinzip der Ausgabendisziplin stattfinde. Der DGB rügt, SPD und CDU hätten sich „nicht durchringen können“, die Schuldenbremse „entscheidend zu lockern“. Damit beraube sich die Politik „der dringend benötigten Gestaltungsspielräume“, meinte der Landesvorsitzende Payandeh und meinte: „Die Landesregierung muss in die Zukunft investieren, statt kommenden Generationen ein kaputtgespartes Bundesland zu hinterlassen.“ Im Konzept der Koalition ist außerdem noch eine „Konjunkturkomponente“ enthalten: Wenn die Konjunktur die über Jahre gemessene „Normallage“ überschreitet, soll ein Teil der überschüssigen Einnahmen auf ein Sonderkonto gepackt werden – und als Rücklage für spätere Notzeiten dienen. Umgekehrt würde ein Unterschreiten der „Normallage“ dazu führen, dass ausnahmsweise ebenfalls Kredite aufgenommen werden dürfen. Das soll dann allerdings mit der einfachen Mehrheit im Landtag beschlossen werden können.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #173.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning