Egal, wer baut: Hauptsache kein Stau - Foto: Jakob Brüning[/caption]
Nach Schneiders Worten scheiterte die Kooperation bei PPP-Modellen (Public Private Partnership) bisher an den konkreten Bedingungen: Der Staat könne sich im Vergleich zu privaten Investoren günstiger Geld leihen, oftmals auch günstiger planen und die Projekte besser in Bauabschnitte einteilen. Aufgewogen werden könne das nur, wenn man die niedrigeren Personalkosten von privaten Betreibern berücksichtigte, die niedrigere Löhne zahlen als im öffentlichen Dienst.
Der Finanzminister wies den Vorwurf des Landesrechnungshofs zurück, das Land vernachlässige die Bauunterhaltung. Nach dem Kabinettsbeschluss zum Haushalt 2017/18 investiere das Land 150 Millionen Euro zusätzlich in den Jahren bis 2020: 20 Millionen Euro jährlich in die Bauunterhaltung, je zehn Millionen in den Erhalt der Landesstraßen und die energetische Sanierung von landeseigenen Gebäuden. Obwohl diese Ausgaben zur Werterhaltung dienten, seien sie technisch keine Investitionen – denn als solche könnten nur Umbauten und Erweiterungen gelten. „Dies hat der Landesrechnungshof nicht berücksichtigt“, sagte Schneider mit Verweis auf den im Juni vorgestellten Jahresbericht des Rechnungshofs.

