Schlanke Verordnung ohne Schnickschnack? Leider nicht.
Bisher konnten sich Niedersächsischer Städtetag (NST), Niedersächsischer Landkreistag (NLT) und Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (NSGB) noch nicht durchsetzen. Ihr Vorschlag, die bisherige „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ ersatzlos zu streichen und stattdessen eine neue, auf wenige Grundregeln begrenzte neue Rechtsvorschrift zu erlassen, fand bei der Landesregierung kein Gehör. Jedenfalls noch nicht. Die neue Verordnung in ihrer Fassung vom 22. Mai, die im bisherigen Rhythmus von zwei Wochen angepasst, erweitert und verändert werden soll, hat in ihrer ausgedruckten Variante den Umfang von 32 engbeschriebenen Din-A-4-Seiten. Die Kommunalverbände wandten dagegen ein, das sei entschieden zu lang und stifte eher Verwirrung als Aufklärung. Claudia Schröder vom Krisenstab sagte, man wolle derzeit noch viele Details sehr genau beschreiben, um die Auslegung im Streitfall zu vereinfachen. Für die Zukunft allerdings sei eine schlanke Regel durchaus vorstellbar.
Die Argumentation der Kommunen geht so: Da inzwischen, so wie es auch im Stufenplan vereinbart wurde, sowieso die meisten Bereiche allmählich wieder gelockert wurden und Beschränkungen für Versammlungen, den Einzelhandel und das Freizeitverhalten entfallen sind, könne die nächste Verordnung wesentlich knapper gehalten sein als die bisherige. Im Grunde reiche das Verbot von Großveranstaltungen, ergänzt mit den Abstands- und Hygieneregeln, die im Einzelhandel wie in der Gastronomie schon verbindlich sind: Eine Distanz zwischen zwei Personen von anderthalb Metern muss eingehalten werden, es gibt eine Obergrenze für Kunden in Supermärkten, es besteht eine Maskenpflicht. Sonderregeln für den Sport, Schulen und Kindergärten und den Tourismus müssen das ergänzen, ansonsten müssten die allgemeinen Verhaltensregeln, die wegen der Corona-Pandemie weiterhin nötig sind, als Kern der Verordnung ausreichend sein. Aus Sicht der Kommunen wäre eine solche Vorschrift, die auf die aufwendige Detailvorgabe für bestimmte Lebens- und Wirtschaftsbereiche verzichtet und stattdessen allgemeine Handlungsmaximen in den Vordergrund stellt, für die Bürger leichter verständlich, für die Polizei besser anwendbar und von Vorteil für die wachsende Zahl von Menschen, die den Überblick über das aktuell gültige Reglement bereits verloren haben. Zu den Grundsätzen, die festgeschrieben werden müssten, gehört in jedem Fall auch die Frage, in welchen Personengruppen die Menschen sich draußen oder in der eigenen Wohnung treffen dürfen – dort gilt derzeit „ein absolut nötiges Minimum“ (für Treffen zuhause) und Treffen mit Mitgliedern nur eines weiteren Haushaltes (für Treffen in der Öffentlichkeit, bei denen der 1,50-Meter-Abstand unterschritten werden darf).
Die neue, von heute an gültige Corona-Verordnung bleibt nun in der bisherigen Systematik und legt viele Fragen detailgenau fest. Dabei gibt es folgende Besonderheiten:
Sport wieder erlaubt: Auf privaten und öffentlichen Sportanlagen und in Hallen darf wieder Sport getrieben werden, Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen. In Fitness-Studios dürfen diese Anlagen geöffnet sein, strenge Hygiene-Regeln sind aber zu beachten.
Wirbel um Busfahrten: Die neue Verordnung hat bei privaten Busunternehmern in Niedersachsen Entsetzen ausgelöst. Seit Mitte März stehen die Flotten still, und das wird auf für mindestens zwei weitere Wochen so bleiben. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, aber es am Ende nicht für verantwortbar gehalten, die Busse wieder fahren zu lassen. „Man sitzt in den Bussen über viele Stunden auf sehr engem Raum mit einer Personengruppe aus unterschiedlichen Haushalten. Dabei unterscheidet sich die Enge in einem Bus noch einmal von anderen öffentlichen Verkehrsmitteln“, erklärte Claudia Schröder, Vize-Leiterin des Krisenstabs. Der Flixbus-Linienverkehr wird allerdings demnächst wieder fahren, ebenso wie Linienbusse im öffentlichen Personennahverkehr oder Züge. Beim Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) befürchtet man jetzt eine starke Wettbewerbsverzerrung. Kunden könnten schließlich weiterhin auf andere Verkehrsmittel umsteigen, weil ihnen die Fahrt mit dem Bus weiterhin nicht möglich ist.
Kulturangebote: Theateraufführungen, Konzerte und ähnliche Angebote sollen voraussichtlich vom 8. Juni an wieder erlaubt werden.
Kein Corona-Einbruch bei den Mieteinnahmen: Anders als von manchen befürchtet verzeichnet die Wohnungswirtschaft bisher keinen dramatischen Einbruch der Mieteinnahmen. Kurzarbeit und die Probleme vieler Selbständiger führen laut einer Umfrage des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen (VDW) nicht zu einem deutlichen Anstieg bei den Mietrückständen. Die Rückstände lägen bei etwa zwei Prozent des eigentlichen Mietaufkommens. Am häufigsten seien mit knapp sechs Prozent gewerbliche Mietobjekte betroffen, bei Wohnungsmietern liegt die Quote bei 1,1 Prozent. Generell würden diese Zahlen von den Unternehmen noch als unproblematisch angesehen. Dennoch plane ein Drittel der Unternehmen, die für dieses Jahr geplanten Investitionen zurückfahren. Verbandsdirektorin Susanne Schmitt forderte die Politik auf, einen Fonds einzurichten, mit dem im Notfall Mietern geholfen und wirtschaftliche Risiken bei Vermietern abfedert werden könnten.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #097.