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In der Anhörung meldeten sich mehrere Kritiker zu Wort. Reinold von Thadden (Mieterbund) erklärte, bei Abschaffung der Ausbaubeiträge drohten die Kommunen auf eine Erhöhung der Grundsteuer auszuweichen – und diese könne dann auf die Mieter umgelegt werden, das wolle man aber nicht. Tibor Herczeg vom Verband Wohneigentum meinte, die Straßenausbaubeiträge seien rechtlich schwierig zu regeln und verursachten Bürokratie. Vor allem die vor wenigen Jahren von Rot-Grün im Landtag geschaffene Möglichkeit, das Gebiet der herangezogenen Anlieger zu erweitern und nicht nur einmalige, sondern regelmäßig wiederkehrende Beiträge zu erheben, sei nur sehr kompliziert umzusetzen. In Winsen/Aller habe man den Versuch wieder aufgegeben, als klar geworden sei, dass man dafür zwei neue Verwaltungskräfte benötigen würde. Hans-Reinhold Horst von „Haus&Grund“ erklärte, die Kommunen seien zur Instandhaltung der öffentlichen Einrichtungen, also auch der Straßen, zuständig – das verbiete eigentlich die Heranziehung der Anlieger. Viele Kommunen würden einen viel zu hohen Instandhaltungsaufwand angeben und abrechnen. Gerade für ältere Hauseigentümer, die kurz vor der Rente stehen, sei ein Kostenbescheid über 20.000 Euro und mehr „angsteinflößend“. Wenn die Kommune dann – wie bisher – die Stundung der Zahlung nur zum horrenden Zinssatz von sechs Prozent jährlich anbieten dürfe, sei das eine Zumutung. Immer mehr Städte gingen deshalb jetzt freiwillig dazu über, auf diese Ausbaubeiträge zu verzichten. Ähnlich argumentierte Bernhard Zentgraf vom Steuerzahlerbund: „Für die Straßenausbaubeiträge fehlt inzwischen die gesellschaftliche Akzeptanz.“