Niklas Kleinwächter: Hey Klaus, als mich vor ein paar Wochen unsere aus Australien stammende Praktikantin bei der Arbeit begleitet hat, habe ich etwas Neues dazugelernt: In ihrer Heimat gibt es nämlich die Pflicht, sich an politischen Wahlen zu beteiligen. Mir war das bis zu diesem Zeitpunkt gar nicht bekannt. Das entsprechende Gesetz gilt dort aber schon seit 1924. Die Regel ist hart: Wer nicht mitmacht, muss eine Geldstrafe zahlen. Das sind zwar am Anfang noch kleine Beträge. Wenn man sich aber fortlaufend verweigert, kann die Strafzahlung auch schnell in die Höhe gehen. In gut hundert Jahren soll die Wahlbeteiligung in Australien dadurch nur ein einziges Mal unter 90 Prozent gerutscht sein, habe ich nun nachgelesen. Eine hohe Wahlbeteiligung klingt ja im ersten Moment ganz gut. Aber bei mir löst das Vorgehen dennoch ein Störgefühl aus. Ich habe nicht geglaubt, dass ein liberaler Staat seine Bürger zur Teilnahme an einer Wahl zwingen würde. Findest Du das richtig?
„Als Gegenleistung dafür, dass die Bürger unter verschiedenen politischen Konzepten und Parteien auswählen dürfen, wäre eine Verpflichtung zu diesem Wahlakt angesagt.“
Klaus Wallbaum: Ja, ich finde eine Wahlpflicht tatsächlich richtig. Die Vorstellung, dass ein liberaler Staat den Bürgern nur Rechte bietet, aber im Gegenzug keine Pflichten einfordert, entspringt einer naiven Sichtweise auf die globale Situation. Wir leben heute in keiner geordneten Welt mehr, überall lauern Gefahren. Daher brauchen wir eine leistungsfähige Verteidigungsbereitschaft gegen äußere Angreifer, also auch die Wehrpflicht. Und auch eine Wahlpflicht stünde uns gut zu Gesichte. Als Gegenleistung dafür, dass die Bürger unter verschiedenen politischen Konzepten und Parteien auswählen dürfen, wäre eine Verpflichtung zu diesem Wahlakt angesagt. Ein aufgeklärter Staatsbürger sollte sich zu den politischen Grundsatzfragen eine Meinung bilden und davor auch nicht fliehen dürfen.
Niklas Kleinwächter: Die Pflicht zur Teilnahme an einer politischen Wahl mit der Pflicht zur Landesverteidigung gleichzusetzen, scheint mir diese Debatte auf eine schiefe Bahn zu lenken. Ich erkenne noch nicht, vor welchen Gefahren eine hohe Wahlbeteiligung tatsächlich schützen würde. Natürlich sollte es Bürgerpflichten geben, und ich persönlich empfinde die Stimmabgabe auch als eine solche. Aber gerade durch den Zwangscharakter verlöre die aktive Wahlteilnahme doch alles Ehrenvolle und Ehrliche. Eine hohe Wahlbeteiligung aufgrund staatlicher Zwangsmaßnahmen hat in meinen Augen etwas Autoritäres an sich. Haben nicht die Diktaturen auf deutschem Boden mit öffentlichem Druck dafür gesorgt, dass besonders viele Bürger an den unfreien Wahlen teilgenommen haben, damit dadurch der Anschein des gesellschaftlichen Rückhalts entstand? Lediglich in eine Wahlkabine zu gehen und hinterher einen Zettel in eine Urne zu werfen, schützt doch die Demokratie nicht vor ihren Feinden.
Klaus Wallbaum: Einspruch – das Perfide am DDR-System war, dass man nicht frei und unbeobachtet die Einheitsliste mit den Kandidaten der Nationalen Front ablehnen konnte. Wer das tat, die Kabine aufsuchte oder Namen gestrichen hat, brauchte Überwindung. Denn er wurde dabei bemerkt. Das war ja das Gemeine am DDR-System, dass freie Wahlen nur vorgetäuscht wurden und die Wähler diesen Betrug durch ihre Teilnahme legitimieren sollten, ja sogar mussten. Hier ist es anders: Die Wahlpflicht muss verkoppelt werden mit der freien Auswahl und dem Kreuz in der Kabine. Beim Wahlakt darf keiner über die Schulter schauen. Was die von Dir angesprochene Gefahr angeht: Ich sehe diese dann als gegeben an, wenn Wahlbeteiligungen unter 50, 40 oder gar 30 Prozent sinken. Dann nimmt nur noch eine Minderheit an der aktiven Gestaltung der Politik teil, der Rest zieht sich raus. Solange dieser Rest unpolitisch bleibt und die Entscheidung der anderen akzeptiert, wäre das zunächst ja nur halb so schlimm. Aber wehe, es kommt anders.
„Wer zur Stimmabgabe gezwungen werden muss, handelt womöglich unüberlegt und dadurch eher gefährlich – weit entfernt von einem staatsbürgerlichen Ideal.“
Niklas Kleinwächter: Ich teile ja Deinen Wunsch nach einer hohen Wahlbeteiligung, aber ich sehe die Verantwortung dafür nicht nur beim wahlberechtigten Bürger allein. Auch ich wünsche mir, dass sich unsere Mitbürger angemessen mit politischen Grundsatzfragen oder dem politischen Personal auseinandersetzen und dann Entscheidungen treffen, zu denen sie stehen müssen. Wollen wir aber, dass sich die Bürger tatsächlich mit politischen Programmen und Projekten auseinandersetzen, liegt die Verantwortung auch bei den politischen Parteien und den dort aktiven Menschen. Diese Aufgabe spricht ihnen das Grundgesetz zu, sie sollten sie ehrlich wahrnehmen und mit Verve an der politischen Willensbildung mitwirken. Dazu gehört für mich, dass sie nicht nur um Unterstützung für sich selbst werben, sondern auch allgemein mobilisieren – durch kluge Reden, kontroverse Debatten, starke Kampagnen und überzeugende Köpfe. Gelingt es den Parteien und ihren Politikern nicht mehr, die Menschen hinterm Ofen hervorzulocken, ist das Ergebnis der Stimmabgabe vielleicht durch Zwang quantitativ verbessert, aber noch lange nicht qualitativ. Wer zur Stimmabgabe gezwungen werden muss, handelt womöglich unüberlegt und dadurch eher gefährlich – weit entfernt von einem staatsbürgerlichen Ideal.
Klaus Wallbaum: Natürlich wäre es schön, wenn das so funktionieren würde, wie Du es beschreibst. Ich bin aber skeptisch und sehe die Gefahr einer Vereinzelung. Parteien, die sich wieder mehr engagieren, Bürger, die aus eigenem Antrieb und Interesse wieder stärker am Gemeinwesen mitwirken – das ist ein Ideal. Ich fürchte nur, dass wir den gegenteiligen Trend erleben werden, eine Vereinzelung, eine Abkehr vom Dialog und von der Zusammenarbeit in Vereinen und Parteien. Am Ende einer solchen Entwicklung könnte die Achtung vor den Wahlen, vor den parlamentarischen Gremien und den Politikern immer geringer werden. Der demokratische Prozess wäre dann nur noch etwas für eine interessierte Minderheit. Eine Wahlpflicht könnte ein Schritt sein, die Menschen daran zu erinnern, dass sie gefälligst mitmachen müssen. Sicher ist das eine Form von Zwang. Aber man würde ja nicht zu etwas gezwungen, was der Natur des Staatsbürgers widerspricht. Man würde nur zur Anwendung seiner staatsbürgerlichen Pflichten gezwungen.
Niklas Kleinwächter: Am Ende sollten wir also abwägen: Ist der staatliche Eingriff in die Freiheiten des Einzelnen unverhältnismäßig? Die Gefahr für Leib und Leben ist jedenfalls deutlich geringer als bei der von Dir vorhin angesprochenen Wehrpflicht. Die Chancen sind jedoch erkennbar: Vielleicht erinnert eine gesetzliche Pflicht die Bürger an ihre eigene Bedeutung, vielleicht regt es die Auseinandersetzung mit politischen Konzepten an, vielleicht stärkt es also das Fundament der Demokratie. Und möchte jemand zum Ausdruck bringen, dass ihm keine der gebotenen Parteien gefällt, könnte der Wahlzettel ja auch künftig noch ungültig gemacht werden. Dann müssen die Politikbeobachter wenigstens nicht mehr ratlos auf den grauen Balken der Nichtwähler starren und sich fragen, ob das nun teilnahmslose Zustimmung oder Protest durch Wegbleiben sein soll. Der unzufriedene Wähler würde auch bei einer Wahlpflicht den Stimm- zum Denkzettel machen wollen. Der zufriedene Wähler aber wird das Bestehende stützen. Könnte einen Versuch wert sein.


