Rot-Grün will Beauftragte für Radikalenerlass einsetzen
Nach einer heftigen Diskussion im Landtag hat die rot-grüne Mehrheit gestern beschlossen, die Praxis des „Radikalenerlasses“ in den siebziger und achtziger Jahren von einer Beauftragten aufbereiten zu lassen. Gleichzeitig wird in dem Entschließungsantrag die damalige Politik, Mitglieder rechts- und linksradikaler Organisationen vom öffentlichen Dienst fernzuhalten, als „unrühmliches Kapitel“ bezeichnet. Bernd Lynack (SPD) erklärte, 130 Menschen seien in Niedersachsen betroffen gewesen, da sie ihren angestrebten Beruf – etwa als Lehrer – nicht hätten ausüben können. Meta Janssen-Kucz (Grüne) sagte, für diese Menschen sei es nun „höchste Zeit für Rehabilitierung“. Die Beauftragte, im Gespräch ist nach Rundblick-Informationen die frühere Landtagsabgeordnete Jutta Rübke, solle dabei helfen. Es dürfe „politisch pauschale Berufsverbote und Bespitzelungen nie wieder geben“, sagte Jansen-Kucz, sie entschuldige sich bei den Betroffenen.
Angelika Jahns (CDU) meinte, Geld für die ursprünglich geplante und etwa von der GEW geforderte „finanzielle Entschädigung“ stehe nicht im Etat. Stefan Birkner (FDP) distanzierte sich von dem Antrag. Es sei „legitim und notwendig“, nachweislich jene aus dem Staatsdienst fernzuhalten, die keine Gewähr für Verfassungstreue böten. Die Antragsteller stellten die Bundesrepublik der damaligen Zeit „in den Kontext eine Unrechtsstaates“, dies sei „völlig inakzeptabel“. Außerdem werde bei Rot-Grün die Gegenwart ausgeblendet. So sei es künftig notwendig, sogenannte „Reichsbürger“ nicht für den Dienst beispielsweise als Polizisten zu engagieren. Ein Vertreter der Landesregierung äußerte sich im Plenum zu dem rot-grünen Antrag nicht.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #230.