Erzieher ins Gesundheitsamt abordnen?
Die spannende Frage stellt sich anschließend: Kann eine Stadt die Erzieher aus der Risikogruppe, die im Kindergarten nicht mehr eingesetzt werden können, in andere Bereiche abordnen – etwa zur Verstärkung der Gesundheitsämter, die jede Kraft gebrauchen können? Wenn das aber nicht möglich ist und sich keine andere Beschäftigung findet, muss die Kommune dem Betroffenen dann trotzdem weiter Gehalt zahlen? Wie es heißt, gibt es zu diesem Problem bisher noch keine maßgeblichen Hinweise aus der Rechtsprechung – das Thema bleibt also unbeantwortet. https://www.youtube.com/watch?v=GUVkZSotako&t=1s Beschrieben ist hier also der Fall, in dem die Freistellung des Arbeitnehmers von Arbeitsschutz-Einschätzungen des Arbeitgebers ausgeht und nicht etwa davon, dass der Beschäftigte sich krank meldet. Im Fall der Krankmeldung hätte der Betroffene gesetzlich Anspruch auf eine Lohnfortzahlung von sechs Wochen, danach würde die Krankenkasse ein Krankentagegeld zahlen, das aber geringer als der Nettolohn sein dürfte. Wichtig für die Beurteilung der Situation dürfte nicht zuletzt sein, ob es in bestimmten Arbeitssituationen tatsächlich ein erhöhtes Ansteckungsrisiko gibt, das eine Absonderung der Risikogruppe (älter als 60, Vorerkrankungen, Übergewicht) rechtfertigen könnte. Ein Landtagsabgeordneter, der namentlich nicht genannt werden will, kommentiert den Zusammenhang so: „Wenn es kein Risiko mehr gibt, weil die Zahl der Neuinfektionen nur noch sehr gering ist, dann kann es ja auch keine Risikogruppe mehr geben.“Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten werden deutlich
Die Corona-Pandemie hat auch in vielen Behörden die Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten deutlich werden lassen. Angestellte im öffentlichen Dienst können laut Tarifvertrag bis zu drei Tage in außergewöhnlichen Situationen, die im persönlichen Umfeld begründet sind, zu Hause bleiben. Bei Beamten ist die Zeitspanne viel länger. Zu Beginn der Pandemie hatte es noch eine Ungleichbehandlung für Mitarbeiter von Bereichen gegeben, die wegen der Krise ihre Arbeit eingestellt hatten. Sollte es betroffene Beamte gegeben haben, die nicht in einem anderen Bereich aushelfen konnten, so hätten diese trotz Nicht-Beschäftigung eine Fortzahlung ihrer Bezüge erhalten. Für die Angestellten im öffentlichen Dienst war das nicht von vornherein gegeben.