Richterbund: Landesregierung hat vor Gericht eine schallende Ohrfeige kassiert
Der Richterbund hat die neue rot-schwarze Landesregierung aufgefordert, zügig das Weihnachtsgeld für Beamte und Richter in Niedersachsen wiedereinzuführen. „Das wäre die beste und auch logische Konsequenz aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück“, sagte der Richterbund-Vorsitzende Frank Bornemann dem Politikjournal Rundblick. Eine 49-jährige Amtsrichterin aus Osnabrück hatte vor Gericht ihre zu niedrige Besoldung bemängelt, das Verwaltungsgericht sah die Besoldungsordnung des Landes als „verfassungswidrig“ an und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor. „Es wäre gut, wenn die Politiker in Niedersachsen jetzt nicht zwei Jahre warten würden, bis Karlsruhe über den Fall befindet, sondern rasch daraus die nötigen Schlussfolgerungen zieht“, sagte Bornemann. Dies sei nicht nur nötig, weil die Besoldung im öffentlichen Dienst ungerecht ist. „Wir finden auch keine hochqualifizierten Juristen mehr für wichtige Aufgaben, da Anwaltskanzleien das Doppelte an Gehalt bieten können.“
Lesen Sie auch:
Die Richterin erhält eine Besoldung nach R1. R1 heißt in der Einstiegsstufe 4112 Euro monatlich brutto – für zwölf Monate. Bornemann verweist nun auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015, das damals die Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt bewertet hatte. Es wurden seinerzeit Kriterien entwickelt, nach denen die Bezahlung der Richter als „amtsangemessen“ qualifiziert wird – nach einem Abgleich mit den Daten zur Inflation, zur allgemeinen Lohnentwicklung und zu den Gehältern der Angestellten im öffentlichen Dienst. Wenn Richter in den drei Bereichen um fünf Prozent und mehr hinterherhinken, wird die Besoldung als problematisch eingestuft. Der Richterbund sieht das in Niedersachsen für gegeben an in den Jahren 2009 bis 2013 und 2016.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #226.