Ausbildungszeiten: So gibt es eine höhere Rente
Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (DRV) hat an späte Berufseinsteiger appelliert, die Ausbildungszeiten auf die Rente anrechnen zu lassen. Das ist bis zum 45. Lebensjahr möglich, und die Betroffenen können Zeiten der schulischen Ausbildung nachträglich mit freiwilligen Beiträgen auffüllen. Dadurch könne man die spätere Rente dann erhöhen, heißt es in einer DRV-Mitteilung. Die Zeiten, für die nachgezahlt werden kann, sind allerdings begrenzt. Das gilt für die Schulzeit zwischen dem 16. und 17. Geburtstag und ab dem 25. Geburtstag. Die ersten acht schulischen Ausbildungsjahre nach dem 17. Geburtstag werden als Anrechnungszeiten im Rentenkonto berücksichtigt und können nicht weiter aufgestockt werden.
Wer aber neben dem Studium sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann hierfür keine freiwilligen Beiträge mehr leisten. Ansonsten ist die Spannbreite der monatlichen Beiträge groß – sie liegt zwischen 84,15 und 1187,45 Euro. Die Möglichkeit der nachträglichen Aufbesserung des Rentenkontos mit Nachzahlungen nutzen im vergangenen Jahr nur rund 150 Versicherte der DRV Braunschweig-Hannover.