7. Juni 2020 · 
Soziales

Reisende gehen Risiko einer Quarantänepflicht ein

Wer in den kommenden Wochen eine Auslandsreise plant, sollte in Niedersachsen besonders vorsichtig sein. Nach der geltenden Verordnungslage, die aktuell nicht entschärft wurde, müssen Rückkehrer einer Urlaubsreise womöglich mit einer zweiwöchigen Quarantänepflicht rechnen. Das gilt nämlich dann, wenn in ihrem Urlaubsland die Zahl der Neuinfektionen ein bestimmtes Maß überschritten hat. Das berichtet das Politikjournal Rundblick in seiner Montagausgabe (kostenloses Probe-Abonnement hier). https://www.youtube.com/watch?v=C-mDRn_rC60 In der geltenden Verordnung ist vorgesehen, dass Rückkehrer aus dem EU-Land, einem nordeuropäischen Land, Norwegen, Großbritannien, Island, Liechtenstein oder der Schweiz besondere Auflagen zu beachten haben – auch die Quarantänepflicht. Diese Auflagen sind den Reisenden selbst auferlegt, sie haben also die Verantwortung für ihr Verhalten. Für Einreisende aus allen anderen Ländern gilt grundsätzlich die zweiwöchige Quarantänepflicht – es sei denn, das Infektionsgeschehen in dem besuchten Land lasse die Ansteckungsgefahr als gering erscheinen.
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Diese Vorschrift ist, etwas umständlich formuliert, in Paragraph 5 der geltenden Landesverordnung zum Schutz vor dem Corona-Virus enthalten. Vereinfacht ausgedrückt ist folgendes vorgeschrieben: Wer von einem Auslandsaufenthalt in einem Staat zurückkehrt, in dem es in den vergangenen sieben Tagen Neuinfektionen von 50 Fällen je 100.000 Einwohner gegeben hat, muss strenge Auflagen beachten. Er muss sich sofort nach seiner Rückkehr auf direktem Weg sofort in seine eigene Wohnung oder „den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts“ begeben und dort zwei Wochen lang bleiben. In dieser Zeit darf er auch nur von Menschen besucht werden, die in seinem eigenen Haushalt leben. Außerdem muss er sofort das zuständige Gesundheitsamt informieren – und bei Covid19-Symptomen die Behörde unverzüglich davon unterrichten. https://soundcloud.com/user-59368422/unterschiedliche-corona-regeln-in-landkreisen-fuehren-zum-akzeptanz-problem Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob die Obergrenze von 50 Fällen je 100.000 Einwohner überschritten ist, sollen die aktuellen Mitteilungen des Robert-Koch-Institutes sein, die sich auf statistische Auswertungen und auf Veröffentlichungen des European Center for Disease Prevention and Control (ECDC) beziehen. Das bedeutet also, dass jeder Auslandsurlauber ständig die aktuelle Entwicklung der Neuinfektionen in dem jeweiligen Urlaubsland im Blick behalten muss – und zwar auf der Basis der Daten, die das Robert-Koch-Institut für seine Darstellungen zugrunde legt. Damit geht jeder Auslandsurlauber nach der geltenden Verordnung das Risiko ein, womöglich in den ersten zwei Wochen nach seiner Rückkehr eine zweiwöchige Quarantänezeit anschließen zu müssen.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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