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Dabei wird deutlich, wie groß in der Kommission offenbar die Sympathien für die üblichen Verfahrensabläufe in den benachbarten Niederlanden sind. Das liegt auch daran, dass im Streitthema über den Neubau der Friesenbrücke deutlich wurde, wie stark die Erwartungen in Holland von den hiesigen abwichen – und wie langsam sich hierzulande die Planungen fortentwickeln. In Holland gibt es einen grundsätzlichen Unterschied: Die Wahl von Planungsvarianten wird dort nicht wie in Deutschland in einem aufwendigen Verfahren mit der Beteiligung von verschiedenen Gruppen und anschließenden Einspruchsrechten der betroffenen Anlieger hergestellt, sondern die politischen Gremien werden aktiv. Wenn sie sich als Volksvertretung für eine Linie entscheiden, ist das später nur schwer wieder anfechtbar. In der Kommission sind dazu auch kritische Stimmen laut geworden. So werde deutlich, hieß es, dass eine Planungsentscheidung in den Niederlanden sehr viel stärker politischen Interessen unterworfen ist, während die deutsche Ausrichtung auf die Verwaltung, die in einem Raumordnungsverfahren verschiedene fachliche Interessen gegeneinander abwägt, angeblich „auf rein fachlichen Argumenten“ beruhe. Nun ringt sich die Regierungskommission vermutlich nicht zu der Empfehlung durch, den holländischen Weg etwa über eine Bundesratsinitiative für Deutschland verbindlich zu machen. Es heißt vielmehr lediglich, am holländischen Beispiel könnten „bestimmte Schritte zur Beschleunigung“ näher untersucht werden.
Raumordnung und Planfeststellung beschleunigen
Im Einzelnen fängt das an beim Vorschlag, in den teilweise langen Verfahren von Raumordnung und Planfeststellung einzelne Verfahrensschritte nicht mehr zu wiederholen. Man könne auch eine Maximalfrist einräumen, in der Gerichte in Klageverfahren gegen Planfeststellungsbeschlüsse eine Entscheidung herbeiführen müssen. In der Kommission muss es längere Diskussionen dazu gegeben haben, welche Gründe für die Unterschiede zwischen Deutschland und den Niederlanden bestehen. So sei die Klagebereitschaft hierzulande viel höher. In Holland werde viel früher damit begonnen, Interessengruppen an Planungen zu beteiligen – konkrete Schritte der Planung starteten dort erst, nachdem mit vielen Gruppen schon eine grobe Verständigung erreicht wurde.
Während sich die Niederländer in Gerichtsverfahren auf wenige Einzelpunkte beschränkten, sei die deutsche Mentalität viel stärker auf eine umfassende juristische Kontrolle ausgerichtet – mit der Folge erheblicher Verzögerungen. Empfohlen wird daher auch, das Thema „materielle Präklusion“ zu vertiefen – das bedeutet, dass in einem Gerichtsverfahren zu Planungen nur diejenigen Einwendungen vorgetragen werden dürfen, die schon sehr frühzeitig formuliert wurden. So wolle man verhindern, dass Kläger immer neue Argumente nachschieben und eine Gerichtsentscheidung damit hinauszögern können. Die Umweltverbände, die neben Gewerkschaften, Wirtschaftsvertretern und Kommunalverbänden in der Kommission mitgewirkt haben, lehnten die Einführung der „materiellen Präklusion“ strikt ab.

