16. Jan. 2019
Inneres

Regierung verspricht „moderne Verwaltung“ – aber die Kommission weckt Misstrauen

Die Erwartungen waren hoch – zumal im Koalitionsvertrag, der im Herbst 2017 geschlossen wurde, hohe Ziele angepriesen wurden. SPD und CDU versprachen auf mehreren Seiten des Vertrages eine Überprüfung der Verwaltung in Land und Kommunen, sie zeigten sich offen für Änderungen der Zuständigkeiten und für die Verlagerung von Aufgaben. „Bis Mitte 2019“ sollten erste Ergebnisse vorliegen. Doch der Prozess kommt nur sehr, sehr mühsam in Gang. Der erst in der Kabinettsklausur am vergangenen Dienstag getroffene Beschluss der Regierung zur Umsetzung des Koalitionsvertrages wirkt im Vergleich zum Versprechen von 2017 mickrig und fast schon peinlich. Der Berg kreißte – und gebar ein kleines Mäuslein. Hier die Begründungen für diesen Vorwurf: Alle heiklen Bereiche werden ausgeklammert: Im Koalitionsvertrag wird der „Regierungskommission“ noch die Aufgabe zugewiesen, „zeitnah unsere Verwaltung unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise einer Revision zu unterziehen und Vorschläge zur Vereinfachung und Optimierung zu erarbeiten“. Diese Ansage wird gleich mehrfach nicht eingehalten. „Zeitnah“ heißt nun in der Lesart von SPD und CDU, dass der Start der Arbeit erst 14 Monate nach Beginn der Regierungsarbeit eingeläutet wird. Außerdem war im Koalitionsvertrag noch nicht davon die Rede, dass größere Bereiche bei der Überprüfung außen vor bleiben. Das ist hier aber der Fall. Polizei, Steuerverwaltung und Schulverwaltung, Justiz und Hochschulen werden ausdrücklich ausgenommen – also die besonders personalintensiven Sektoren des öffentlichen Dienstes. Andere Bereiche wie die Bauverwaltung, Straßenbau-, Naturschutz-, Wasserwirtschafts- und Gewerbeaufsichtsverwaltung bleiben in der Kompetenz der jeweiligen Ministerien (also Finanzen, Wirtschaft und Umwelt), sie sollen ihre Reformpläne nun „eng abstimmen“ mit der Regierungskommission. Das heißt aber auch: Tempo und Ausprägung der möglichen Veränderungen werden dort bestimmt, wo die davon Betroffenen tätig sind. Das könnte die Reformfreude eintrüben. Immerhin soll die Kabinettsrunde sich ein klares Bekenntnis zur Reform der Landesschulbehörde abgerungen haben. Das steht zwar nicht im Kabinettsbeschluss, um die Schulämter nicht zu verschrecken, soll aber angeblich im Protokoll der Klausurtagung ausdrücklich vermerkt werden.
Offensichtlich traut sich die Regierung selbst nicht viel bei der Reform der Landesverwaltung zu.
Die Ministerialverwaltung bleibt dominant: Im Koalitionsvertrag war noch von „Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise“ die Rede gewesen. Das weckte Hoffnungen auf eine wissenschaftlich Prägung. Nun beschränkt sich das darauf, dass „Gutachterleistungen“ vergeben werden können. Zwar ist vorgesehen, dass die Kommission weitere Vertreter der Gewerkschaften, der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Umweltverbände und aus dem Kreis der Digitalisierung-Experten benennen kann – aber sicher erscheint das nicht. Maßgeblich bleibt offenbar zunächst die Kernmannschaft aus zehn Staatssekretären der Landesregierung und je einem Vertreter von Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund. Der Beamtenbund hat die Befürchtung geäußert, außen vor gelassen zu werden. Der FDP-Haushaltspolitiker Christian Grascha vermisst bei der Leitung der Kommission (geplant ist Jörg Mielke als Chef der Staatskanzlei) eine „neutrale, fachlich versierte Person“. So war im Vorfeld überlegt worden, ob man nicht die Leitung dieses Gremiums einem Wissenschaftler übertragen sollte. Bernhard Zentgraf vom Steuerzahlerbund erklärt: „Offensichtlich traut sich die Regierung selbst nicht viel bei der Reform der Landesverwaltung zu.“ Abscheu vor einer Kommunalreform: Im Koalitionsvertrag hieß es, viele Kommunen hätten es schwer, „notwendigen Sachverstand für die Erledigung anspruchsvoller Aufgaben vorzuhalten“, eine „punktuelle Weiterentwicklung von Gebietszuschnitten“ sei nicht auszuschließen – dazu solle bis Mitte 2019 eine „Potenzial- und Entwicklungsanalyse“ der Kommunalstrukturen vorliegen. Jetzt klingt das im Kabinettsbeschluss deutlich distanzierter: Die Anpassung der kommunalen Gebietsorganisation solle „vor allem punktuell und möglichst freiwillig auf der Basis vorhandener Verwaltungstypen in Angriff genommen werden“ – für die Klärung könne „indes mehr Zeit vorgesehen werden“. Damit wird der im Koalitionsvertrag versprochene Termin (Mitte 2019) gekippt, die Freiwilligkeit wird hervorgehoben und man gewinnt den Eindruck, das Thema solle so auf die lange Bank geschoben werden. Dabei gab es und gibt es immer wieder Vorstöße von unten, die bisher vor allem von der – damals rot-grünen – Landesregierung selbst aufgehalten wurden: Eine Fusion der Kreise Peine und Hildesheim scheiterte am Nein der Braunschweiger SPD. Eine Neuordnung im Raum Helmstedt gelang nicht, weil nach dem Nein der Wolfenbütteler Landrätin Christiana Steinbrügge kein neues Konzept entwickelt wurde. Das jüngst wiederholte Angebot des Wolfsburger OB Klaus Mohrs, eine Fusion (etwa mit Helmstedt) anzuschieben, stößt anscheinend in der Landesregierung auf gepflegtes Desinteresse, man hört jedenfalls nichts von gezielten Überlegungen in diese Richtung. Daneben gibt es andere kleine Landkreise – etwa Holzminden -, in denen die mangelnde Effizienz der Verwaltung in den vergangenen Jahren immer deutlicher hervorgetreten ist.
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Kein Wort vom Stellenabbau: Der Kabinettsbeschluss erwähnt zwar, dass bis 2030 rund 60.000 Mitarbeiter der Landesverwaltung in Pension gehen und dass es zunehmend schwerer wird, für viele einen adäquaten Ersatz zu den angebotenen Gehältern zu finden. Dass aber der digitale Wandel genutzt werden kann, Verwaltungsabläufe zu technisieren, zu vereinfachen und damit auch Stellen von Mitarbeitern mittelfristig entbehrlich zu machen, wird nicht niedergeschrieben – obwohl das eigentlich selbstverständlich sein müsste. Das alles zeigt, wie schwer sich die Landesregierung mit der Reform tut. (kw)
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #009.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning