Der damalige „Radikalenerlass“, der vor allem auf Vertreter der DKP und der K-Gruppen zielte, hatte neben der Regelanfrage zunächst noch die Ausrichtung, pauschal jenen Bewerbern die Aufnahme in den öffentlichen Dienst zu verwehren, die linksradikalen oder rechtsradikalen Organisationen angehörten. Da häufig die Einzelfallprüfung missachtet wurde, sind viele Ablehnungen später vor Gericht wieder aufgehoben worden. Die jetzt vom Kabinett beschlossene Regelanfrage wird offiziell mit der Verpflichtung der Polizisten zur Verfassungstreue begründet.

Im Hintergrund spielt offenbar auch eine Rolle, dass nicht wenige Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden Mitglieder der AfD sind, die in Teilen vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Schon Anfang 2019 spielte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit der Idee, eine Überprüfung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst anhand der Parteimitgliedschaften zu verstärken. Landes-Innenminister Boris Pistorius sagte damals, Funktionsträger der AfD müssten sich „Fragen des Dienstherrn gefallen lassen“.
Ein Jahr später ließ Pistorius eine Überprüfung der beamtenrechtlichen Vorschriften ankündigen. Damals erklärte der SPD-Innenpolitiker im Landtag, Bernd Lynack: „Wir haben die Zeit der pauschalen Regelanfrage überwunden. Diese hilft nicht, sondern zeigt letztlich nur ein misstrauisches Verhältnis gegenüber der Demokratie und offenbart ein irritierendes Bürgerverständnis.“ Kurze Zeit später relativierte Lynack seine Worte, indem er von der Notwendigkeit strengerer Prüfkriterien für Sicherheitsberufe sprach. Gegenwärtig bewirbt sich Lynack für die SPD in Hildesheim als Landratskandidat. Der CDU-Innenpolitiker Uwe Schünemann sagte noch im Sommer 2020, nicht nur Polizisten sollten überprüft werden vom Verfassungsschutz, sondern auch angehende Lehrer und Justizbedienstete. Der Entwurf der Landesregierung konzentriert sich jetzt allerdings allein auf die Polizeibeamten.
Mit Spannung dürfte nun erwartet werden, ob der noch 2020 sichtbare Konflikt gerade in der SPD bei der jetzt von der Landesregierung geplanten Novelle des Beamtengesetzes neu aufflammen wird. Von den Grünen im Landtag ist bekannt, dass sie eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz auch deshalb eher skeptisch sehen, weil sie den Verfassungsschutz als solchen kritisch beurteilen. Bei der FDP gibt es auch starke Kräfte, die wenig Sympathie für den alten Radikalenerlass hegen.
Polizisten dürfen keine Tattoos zeigen: Mit der Novelle des Beamtengesetzes will die Landesregierung auch das Erscheinungsbild der Polizisten regeln. Tätowierungen sollen nicht generell verboten werden. Sichtbare Tattoos am Hals, am Arm oder im Gesicht des Polizeibeamten jedoch sollen untersagt werden, sofern es um menschenverachtende Aussagen, Symbole oder Schriftzüge geht. Ein generelles Tattoo-Verbot hätte keine Chance, da es laut Bundesverwaltungsgerichtsurteil in das Persönlichkeitsrecht der Polizisten eingreifen würde. Die Dienstherren dürfen aber detaillierte Bestimmungen über das „angemessene Erscheinungsbild während er Dienstausübung“ festlegen. Das soll mit dem Gesetz nun geschehen.