29. Sept. 2022
Finanzen

Regeln der Schuldenbremse können dem „Energiepreisdeckel“ im Wege stehen

Dass der Staat die rasant gestiegenen Energiepreise wieder einfangen muss, ist klar. Aus Sicht von Finanzminister Christian Lindner stehen
dabei aber die Regeln der Schuldenbremse im Weg. | Foto: Canva, BMF/Photothek, Montage: Rundblick

Die Länder sind sich mehr oder weniger einig: Ein „Energiepreisdeckel“ muss kommen, der Staat soll die Verbraucher und die Unternehmen davor bewahren, dass sie die volle Wucht der gestiegenen Gas- und Stromkosten abbekommen. Ein solcher Schritt würde die Bundesrepublik einen zwei bis dreistelligen Milliardenbetrag kosten – eine Summe, die vermutlich zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden müsste. Gestern hat sich die Ampel-Koalition darauf festgelegt, einen Betrag von bis zu 200 Milliarden Euro in den bereits geschaffenen „Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds“ zu überweisen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) nannte dazu am Donnerstag nur zwei Details: Der Etat für 2023, der keine übermäßige Schuldenaufnahme vorsieht, soll nicht verändert werden. Gleichzeitig würden die Bestimmungen der Schuldenbremse eingehalten. Wie genau die Vereinbarung der Koalitionsspitzen jedoch im Detail aussieht, wurde noch nicht erläutert. Klar ist allerdings: Anders als mit einer vorbehaltlosen Hinnahme der Schuldenbremse würde es rechtlich auch gar nicht gehen, denn diese Vorschrift steht im Grundgesetz, sie könnte also nur mit der Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat wieder aus der Verfassung gestrichen werden.

Es gibt allerdings in der Schuldenbremse einige Ausnahmebestimmungen, die jetzt vermutlich wieder greifen sollen. So sind Kreditaufnahmen weiter möglich „im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen“. Eine solche Lage könnte jetzt wieder mit Mehrheitsbeschluss des Bundestages festgestellt werden. Bei der Corona-Krise war die Begründung einleuchtend, denn der Staat konnte das Virus nicht kontrollieren. Bei der Ukraine-Krise, die schon in diesem Jahr zu 40 Milliarden Euro neuen Schulden führte, zieht die Argumentation offenbar auch – denn Deutschland kann den russischen Angriffskrieg schlecht abwenden, das wäre nur auf internationaler Ebene möglich. Die Gasknappheit und die Lieferengpässe, Auslöser der Energiekrise und der Inflation, entziehen sich ebenso der Kontrolle des Staates – denn die Gaslieferungen wurden ja nicht abbestellt, sondern von Russland einseitig eingeschränkt. Insofern wäre dem Recht genüge getan.

Allerdings gibt es im Grundgesetz noch eine weitere Bedingung für die Ausnahme der Schuldenbremse: Die Notsituationen müssen sich zum einen der Kontrolle des Staates entziehen, was wohl der Fall ist, sie müssten aber zum anderen zugleich „die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“. Dieser zweite Umstand ist gegenwärtig aber nicht der Fall, denn die Steuereinnahmen sprudeln kräftig, die hohen Beträge liegen teilweise auch an der Inflation. Der Arbeitsmarkt leidet noch nicht unter den Problemen, da es noch keine Rezession gibt. Wenn Lindner eine Ausnahme von der Schuldenbremse begründen wollte, was er in der gestrigen Pressekonferenz noch vermieden hat, müsste er sich auf die Ausgabeerwartungen konzentrieren – nämlich die Beträge von mindestens 50 Milliarden Euro, die bei einem Energiepreisdeckel auf den Staat zukommen dürften - in diesem Fall also vor allem auf den Bund, der erster Adressat der Energiekosten-Entlastung wäre. Kritiker könnten einwenden, dass eine erwartete Beeinträchtigung der Finanzlage noch keine tatsächliche ist, die Ausnahme von der Schuldenbremse hier also nach den strengen Vorgaben des Grundgesetzes gar nicht greifen dürfte. Vermutlich ist diese Haltung gegenwärtig aber eher eine Minderheitenposition.

In diesem Zusammenhang hat der Bundesfinanzminister noch eine andere Schwierigkeit. Lindner hat in diesem Jahr schon mehrfach Ausnahmen von der Schuldenbremse vertreten müssen und vor einigen Wochen betont, 2023 auf jeden Fall die Schuldenbremse wieder wirken zu lassen und die Staatsverschuldung zu drosseln. Das hat er gestern wiederholt. Immerhin will er das Image des Konsolidierers der Staatsfinanzen pflegen. Dieser Position könnte er nur treu bleiben, wenn er noch 2022 einen weiteren Nachtragshaushaltsplan des Bundes auf den Weg brächte – dann aber mit der Folge, die Masse des dort bereitgestellten Geldes wohl erst 2023 auszuzahlen. Dies könnte man noch kaschieren, indem pauschal von einem „Sondervermögen“ gesprochen wird, denn solche Sondervermögen haben es an sich, dass das Jährlichkeitsprinzip der Haushaltswirtschaft dort nicht gilt. Lindner sprach am Donnerstag nicht von einem Nachtragshaushaltsplan noch in diesem Jahr, der aber wohl zwingend wäre. Sein Hinweis auf den „Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds“ klingt wie ein Beschluss zur Schaffung eines neuen Sondervermögens.

Ganz ohne Risiko ist dieser Weg des Bundesfinanzministers gleichwohl nicht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion klagt gerade vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen, dass die Ampel-Koalition Anfang des Jahres 60 Milliarden Euro an Corona-Kreditermächtigungen umgebucht hatte in einen „Klima- und Transformationsfonds“ und damit von 2021 mit einem Federstrich einfach auf die Folgejahre übertragen hatte. Diesen Weg schlägt Lindner jetzt ganz offensichtlich wieder ein. Gestern sagte er dazu: „Das ist rechtlich einwandfrei, Deutschland schafft ein Volumen für einen Abwehrschirm. Deutschland zeigt damit wirtschaftliche Schlagkraft in einem Energiekrieg.“

Dieser Artikel erschien am 30.9.2022 in Ausgabe #172.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum