Die Landeshauptstadt Hannover hat es getan, der Vorgang zählte zu den letzten Amtshandlungen des seinerzeitigen Oberbürgermeisters Stefan Schostok. Viele andere Kommunen sind dem Beispiel inzwischen gefolgt, sie verwenden in der Amtssprache das „Gendern“. Konkret meint dies, dass es dann anstelle von „Bürgerinnen und Bürgern“ oder „Wählerinnen und Wählern“ dort heißen soll: „Bürger*innen“ oder „Wähler_innen“ – gesprochen jeweils mit Sprechpause zwischen dem Wortstamm und der Hinzufügung „-innen“. Wer spüren möchte, wie sich das anhört, sollte häufiger die ZDF-Sendung „heute“ schauen, denn dort wird sehr oft mit dieser Sprechpause gearbeitet. Die Frage, inwieweit eine staatliche Behörde von sich aus das „Gendern“ festlegen kann, ist dabei rechtlich umstritten. „Es ist nicht eindeutig festgelegt, ob die Kommunen das Recht zu einem solchen Schritt haben. Dagegen spricht auf jeden Fall das Gebot der Verständlichkeit und Rechtssicherheit“, erklärt Josef Lange, ehemaliger Staatssekretär und Vorsitzender des Rates für deutsche Rechtschreibung, der über die Sprachpflege und ihre Fortentwicklung im gesamten deutschen Sprachraum wacht, im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick.

Der Streit wird nun möglicherweise juristisch geklärt, einen Vorstoß in diese Richtung unternimmt die niedersächsische AfD, die einen lokalen Konflikt im Landkreis Goslar zum Anlass nimmt, den Fall auf eine höhere Bühne zu hieven. Die Goslarer AfD-Kreistagsfraktion hatte im Kreistag einen Antrag eingereicht und darin gefordert, der Kreistag möge sich gegen die Verwendung der sogenannten Gender-Sprache in der Kreisverwaltung aussprechen. Das geschah Ende Mai. Im Juni soll Goslars scheidender Landrat Thomas Brych (SPD) dann im Kreisausschuss erklärt haben, dass die Festlegung der Verwaltungssprache allein Sache der Kreisverwaltung ist – und sich damit dem Einfluss des Kreisausschusses und des Kreistages entziehe. Das folge aus Paragraph 85 der Kommunalverfassung, der den Landrat als Verwaltungsleiter und einzig Befugten für die Geschäftsverteilung kennzeichne. Die AfD sieht es anders. Im Verfahren spielen zwei rechtliche Grundlagen eine Rolle: Das Landesgesetz zur „Förderung der Gleichstellung der Frau in der Rechts- und Verwaltungssprache“ von Februar 1989 legt für den amtlichen Sprachgebrauch das Nebeneinander von weiblicher und männlicher Form fest. Ein Beschluss der Landesregierung von Juli 1991 unterstreicht das noch einmal und empfiehlt den Kommunen und Landesbehörden, entsprechend zu verfahren. Die AfD meint, schon jetzt sei ein „Flickenteppich“ an unterschiedlichen Regeln entstanden, und die beiden Rechtsvorgaben von 1989 und 1991 ermächtigten den Landkreis nicht, selbst von der Vorgabe abzuweichen. Die Vorgabe „einer künstlichen, von den allgemeinen Regeln der Grammatik und dem historisch Gewachsenen abweichenden Sprache für sämtliche Verwaltungsvorgänge“ könne nicht in der alleinigen Kompetenz eines Landrats oder Oberbürgermeisters liegen.
Spannend dürfe die Frage sein, ob sich das Verwaltungsgericht Braunschweig und in der Folge dann das Oberverwaltungsgericht Lüneburg überhaupt auf diese Rechtsfrage einlassen werden – oder ob mögliche formale Mängel in der AfD-Klage den Anlass bieten werden, sich mit dem Fall lieber nicht zu befassen. Wie Lange berichtet, ist die Sprachen-Hoheit der einzelnen Teil-Staaten des deutschen Reiches, also heute der Länder, schon Anfang des 20. Jahrhunderts festgelegt worden. Ein „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ des Bundesjustizministeriums lege die Grundregeln fest, kläre aber nicht, inwieweit einzelne Kommunen davon abweichen dürften. Der Hamburger Senat habe im Juni dieses Jahres eine Tür für das Gendern in der Schulsprache geöffnet, die Verwaltung aber explizit davon ausgenommen.


