Stefan Schostok, ehemaliger OB von Hannover, ist in einer neuen Entscheidung des Landgerichts Hannover zu 120 Tagessätzen von je 100 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine sechsmonatige Haft wegen der „schweren Untreue“ beantragt, die wegen der rechtswidrigen Gewährung einer Gehaltszulage an seinen Büroleiter nahe liege. Dem folgte das Gericht aber nicht, da Schostok nicht aktiv die Zulage vorangetrieben, sondern sie nur gebilligt habe. Außerdem habe er mit seinem Rücktritt einen Schuldanteil übernommen.

Schostok war im ersten Prozess freigesprochen worden, das BGH hob das Urteil auf. Im zweiten Prozess war er zu 90 Tagessätzen verurteilt worden, diese Strafe sah der BGH als zu niedrig an. Jetzt folgte der dritte Richterspruch des Landgerichts Hannover in dieser Sache.