10. Nov. 2022 · 
Gesundheit

Rätsel nach dem Krankenhausgipfel: Wie fließt das Geld für nötige Investitionen?

Beim zweiten Niedersächsischen Krankenhausgipfel treffen sich Gesundheitsministerin Daniela Behrens und Energieminister Christian Meyer mit Vertretern der Krankenhäuser, der Krankenkassen und der Kommunen. | Foto: Wallbaum

In einem Saal des Landesmuseums, unweit der Staatskanzlei, haben sie am Donnerstag mehrere Stunden lang zusammengesessen: Vertreter der Kommunen, der Krankenhausgesellschaft, der Krankenkassen und der Landesregierung. Angeführt von den Ministern Daniela Behrens (Soziales) und Christian Meyer (Umwelt) ging es vor allem um zwei Fragen: Wie können die Kliniken – von denen es in Niedersachsen 169 gibt – durch die schweren Zeiten der hohen Energiepreise, des Personalnotstandes und der Inflation kommen? Und zweitens: Was plant die neue Landesregierung, damit der Investitionsstau in den Krankenhäusern bewältigt wird?

Zum ersten Thema hatten Behrens und Meyer die Botschaft von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) parat, nach der der Bund für die kommenden beiden Jahre eine 8-Milliarden-Finanzspritze für die Abfederung der Energiekostensteigerung bereitstellt. Behrens schlussfolgert daraus schon mal, dass für Niedersachsen 800 Millionen Euro zur Verfügung stünden, denn der sogenannte „Königsteiner Schlüssel“ der Finanzverteilung nach der Einwohnerzahl sieht das Land bei rund zehn Prozent der Gesamtsumme. Wie aber dieses Geld verteilt werden soll, ob nach den Krankenhausbetten, nach der Einwohnerzahl oder nach anderen Kriterien, sei bisher noch nicht geklärt, mussten die beiden Minister den Kommunal- und Krankenhausvertretern übermitteln. Lauterbach habe vor, dies in einer Rechtsverordnung seines Ministeriums festzulegen. Damit müsste das nicht durch den Bundestag, womöglich nicht einmal durch das Bundeskabinett. Die Kommunal- und Klinikvertreter gaben den beiden Ministern auf den Weg, dass sie hohes Interesse an einer einfachen, unbürokratischen und möglichst pauschalen Verteilung des Geldes haben. Das hoben die Hauptgeschäftsführer von Landkreistag (Hubert Meyer) und Städtetag (Jan Arning) hervor, aber auch Landkreistag-Präsident Sven Ambrosy.

Christian Meyer und Daniela Behrens verkünden die Ergebnisse des Krankenhausgipfels. | Foto: Wallbaum

Das nächste Thema ist komplexer und war eigentlich auch gar nicht Hauptthema des Treffens: Wie geht es mit Rot-Grün bei den Krankenhaus-Investitionen weiter, zumal SPD und Grüne im Wahlkampf versprochen hatten, den Investitionsstau mit großzügigen Taten zu beseitigen? Zunächst einmal sagten die Minister Behrens und Meyer, im Nachtragsetat für Ende November solle eine Summe von mindestens 50 Millionen Euro für die Klinik-Investitionen zusätzlich fließen. Bei einer Basis-Summe von bisher 250 Millionen Euro jährlich ist das nicht viel, zumal der Sanierungsstau in allen Kliniken auf rund 2 Milliarden Euro geschätzt wird. Nun gibt es drei Wege, in denen das Land vorgehen könnte – alle mit Berufung auf die geltenden Ausnahmeregeln für die Schuldenbremse, die eigentlich neue Kredite verbietet. Der erste Weg ist, die jährliche Summe aufzustocken. Dagegen spricht, dass das Geld dann über viele Kliniken gießkannenartig in kleinen Beträgen verteilt würde und sofort ausgegeben, nicht angesammelt werden dürfte.

Der zweite Weg ist, den geplanten N-Fonds mit der Aufgabe zu betrauen, also eine neu zu schaffende Sonder-Institution des Landes, die landesweit in allen Bereichen Investitionen anschieben will. Der N-Fonds war vom Ministerpräsidenten in der Regierungserklärung angekündigt worden, bleibt in seinen Details bisher aber noch nebulös. Der Nachteil wäre hier, dass es rechtlich problematisch wäre. Bei N-Fonds-Vorhaben müsste es sich um eigene Vorhaben des Landes handeln, die Zuständigkeit (und oft auch Trägerschaft) der Kliniken liegt aber bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Daher spräche mehr für den dritten Weg, ein „Sondervermögen Krankenhäuser“ im Landeshaushalt einzurichten und kräftig mit Milliardenbeträgen auszustatten. Daraus könnten dann in den nächsten Jahren Beträge für Investitionen in Kliniken entnommen werden. Wer wann wieviel aus diesem Topf herausnehmen darf, würde der Krankenhausplanungsausschuss entscheiden, in dem Kommunen, Kassen, Krankenhausgesellschaft und Land zusammenwirken und sich einig werden müssen. Diese Lösung genießt wenigstens bei den Kommunen die größten Sympathien. Das gilt womöglich sogar für das Sozialministerium.

Neben Investitionswünschen in vielen kleinen Kliniken stehen noch mehrere Neubau-Großprojekte für größere, oft aus Fusionen hervorgegangene Krankenhäuser an: Ostfriesland, Diepholz, Heidekreis und Vechta sind aktuell auf der Liste. Weitere Kliniken kommen über Zusammenschlüsse oder wenigstens engere Verzahnungen noch hinzu – so etwa Friesland und Wilhelmshaven. Von den 50 Millionen Euro, die im Nachtragsetat des Landes jetzt zunächst zusätzlich bereitgestellt werden sollen, tragen die Kommunen einen Anteil von 20 Millionen Euro.

Dieser Artikel erschien am 11.11.2022 in Ausgabe #200.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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