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Zunächst hatte das Landeskriminalamt darüber berichtet, wie sich die politisch motivierte Kriminalität gerade mit Blick auf Migrantenorganisationen, etwa Moscheegemeinden, entwickelt hat. Ein Vertreter des Staatsschutzes berichtete, dass im Jahr 2018 landesweit zehn Fälle von Bedrohungen oder Einschüchterungen geschehen sind. Ein Jahr später waren es, nach der noch vorläufigen Statistik, 14 Fälle. Hierbei handele es sich jedoch nur um die polizeilich erfassten Vorgänge, die Dunkelziffer sei vermutlich noch viel höher. Der LKA-Vertreter riet dazu, bei Hass-Kriminalität im Netz unbedingt schnell eine Strafanzeige einzureichen. Solange es keine Verpflichtung gibt, die Klarnamen im Internet zu verwenden, müsse nämlich die IP-Adresse erforscht werden. Diese werde bisher aber grundsätzlich nur bis zu sieben Tage lang gespeichert – und in dieser Zeit müssten die Recherchen der Polizei zu einem Ergebnis kommen. Anschließend würden die Ermittlungsarbeit und die spätere Strafverfolgung viel schwieriger. „Wir nehmen keinen Fall auf die leichte Schulter“, betonte der LKA-Vertreter – obwohl er ergänzte, dass nur selten eine verbale Bedrohung auch einen tätlichen Angriff zur Folge habe. Die türkische Gemeinde hatte beantragt, die Migrantenorganisationen besonders zu unterstützen und auch ein Sonder-Ermittlungsteam im Innenministerium einzusetzen. Der LKA-Vertreter sagte, das sei „weder erforderlich noch zweckmäßig“, da jede Polizeidirektion Fachleute habe, die jederzeit vor Ort sein könnten und die örtlichen Gegebenheiten viel besser kennen würden. Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften würden auch bereits aufgebaut, etwa in Göttingen. Die Präventionsarbeit werde auch bereits verstärkt.


