Prostituiertenschutzgesetz kostet Kommunen 600.000 Euro pro Jahr
Mehr als 600.000 Euro jährlich kostet die niedersächsischen Kommunen die Umsetzung des seit einem Jahr geltenden Prostitutionsschutzgesetzes, wenn sich jährlich etwa 2700 Prostituierte anmelden oder ihre Anmeldung verlängern. Das hat das Sozialministerium auf eine Anfrage der FDP mitgeteilt. Die Summe basiert aus der Auswertung der Personalkosten, die den Kommunen im ersten Halbjahr 2018 entstanden sind und nicht durch eine Gebühr – etwa für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung – gedeckt werden können. Die kommunalen Spitzenverbände und das Ministerium haben sich auf eine Anschubfinanzierung von rund 3,2 Millionen Euro vom Land geeinigt, um die Strukturen für die Umsetzung des Gesetzes zu schaffen. Welche Kommune davon wie viel bekommt, richtet sich nach der Bevölkerungszahl. Pro Kopf bekommt der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt seit Ende März 0,40 Euro als pauschalen Ausgleich gezahlt. Ob sich das Land auch an den laufenden Kosten beteiligt, ist noch offen.
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2426 Prostituierte haben sich seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2017 in Niedersachsen angemeldet, knapp ein Prozent davon ist männlich. Mit 449 Anmeldungen machen die 21- bis 25-Jährigen die größte Gruppe aus, die kleinste Gruppe sind die 66- bis 70- Jährigen mit 15 Anmeldungen. Die meisten Prostituierten in Niedersachsen stammen aus Rumänien (655 Anmeldungen), dahinter kommen Deutschland (423 Anmeldungen) und Bulgarien (409 Anmeldungen).
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #175.