12. Apr. 2018
Inneres

Präventivhaft: CDU widerspricht Pistorius‘ Vorschlag

SPD und CDU in Niedersachsen ringen noch um das neue Polizeigesetz. Ein wenige Wochen alter interner Referentenentwurf, der dem Politikjournal Rundblick vorliegt, geht den Christdemokraten offenbar noch nicht weit genug. So werden neue Befugnisse für die Polizei in diesem Konzept nur auf mögliche terroristische Straftäter beschränkt – nicht aber, wie es aus den Reihen der CDU gewünscht wird, auch auf andere „Gefährder“. Damit dürfte es zwischen den Koalitionspartnern und dem Innenministerium noch zu intensiven Diskussionen darüber kommen, wie dieser Begriff des „Gefährders“ genau definiert werden soll. Die SPD neigt offenbar zu einer sehr eng begrenzten Bestimmung, die CDU zu einer ausgeweiteten. Die Schritte gegen „Gefährder“ sind der Kern des neuen Gesetzes, zumal hier neue Wege beschritten werden. So ist unter anderem vorgesehen, diese Menschen, die noch keine Straftat begangen werden, aber hochgradig verdächtigt werden, dies zu tun, auch mit „elektronischen Fußfesseln“ überwachen zu können. Mit der Änderung des BKA-Gesetzes im vergangenen Jahr ist es prinzipiell möglich, dass die Länder solche Eingriffe verhängen – allerdings nur, wenn ihre jeweiligen Polizeigesetze das zur Gefahrenabwehr auch vorsehen. Im Entwurf des Innenministeriums ist dies nun geplant. Außerdem soll man „Gefährder“ unter Hausarrest stellen, ihnen Kontaktverbote und Meldeverpflichtungen auferlegen können. Auch der Entzug des Passes wird ermöglicht. Der weitestgehende Eingriff ist die „Präventivhaft“: Der „Gefährder“ soll für maximal 74 Tage in Gewahrsam genommen werden können – zunächst 30 Tage, danach noch einmal 30 Tage und dann weitere zwei Wochen. Dazu soll allerdings jeweils eine richterliche Anordnung erforderlich sein. Bisher ist die Frist auf nur zehn Tage beschränkt. Rot-Grün wollte sie ursprünglich sogar auf vier Tage verkürzen, diese Reform war aber in der rot-grünen Regierungszeit nie zustande gekommen. Niedersachsen wäre, wenn diese Vorhaben wie vom Innenministerium geplant so Gesetzeskraft erlangen, eines der ersten Bundesländer, das den Umgang mit gefährlichen Personen detailliert festlegt. Dabei soll – ausdrücklich bei der Präventivhaft, bei Meldeauflagen und Kontaktverboten - als Voraussetzung gelten, dass bestimmte Tatsachen oder das persönliche Verhalten des Betroffenen die Annahme rechtfertigen, dass dieser eine terroristische Straftat plant. In der CDU gibt es nun Widerstände gegen diese vom Innenministerium geplante Einschränkung. Daneben, heißt es von Christdemokraten, gebe es noch andere Gefährder, gegen die man ebenso konsequent vorgehen müsse – etwa aus der Organisierten Kriminalität (beispielsweise Drogenhandel), bei Organisationen zur Terror-Finanzierung oder auch bei den Hooligans, die bei Fußballspielen Gewalt ausüben wollen. Hier enthält der Entwurf aus dem Innenministerium teilweise eine maximale Frist von zehn Tagen, teilweise auch die ursprünglich von Rot-Grün geplanten vier Tage. Bei „häuslicher Gewalt“ soll ein Gefährder für maximal zehn Tage ein Verbot erhalten können, seine Wohnung zu betreten. In der CDU gibt es nun Überlegungen, einige der strengsten Auflagen für Gefährder nicht nur auf mögliche Terroristen zu beschränken, sondern auch auf Menschen, die andere erhebliche Straftaten planen. Außerdem wollen die Christdemokraten die sogenannte „intelligente Videoüberwachung“ mit dem Polizeigesetz erlauben – eine Videotechnik, die automatisch bei möglichen Zusammenrottungen gefährlicher Personen einen Alarm auslöst und die Polizei benachrichtigt. Auch eine Gesichtserkennung kann damit verbunden sein. Im Koalitionsvertrag heißt es, dies könne „ein denkbares Mittel sein“, und die CDU möchte das gern im Polizeigesetz verankern. Bisher ist es allerdings im Entwurf des Innenministeriums noch nicht aufgeführt. So weit wie die CSU in Bayern will die Niedersachsen-CDU aber offenbar nicht gehen. Im dortigen Entwurf für das Polizeigesetz sind die Ordnungshüter zum Telefonabhören, Computer-Auslesen und zum Einsatz verdeckter Ermittler sogar dann berechtigt, wenn eine „drohende Gefahr“ festgestellt wird. Von konkreten Anhaltspunkten, wie sie in Niedersachsen als Voraussetzung verlangt werden, ist in Bayern nicht die Rede. Es gibt allerdings Stimmen, die den bayerischen Weg für rechtswidrig halten und damit rechnen, dass er einer gerichtlichen Normenkontrolle nicht stand halten wird.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #70.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning