
Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), bezeichnet die Überlegungen der Bundesregierung zur Abschöpfung von sogenannten „Zufallsgewinnen“ bei Stromerzeugern teilweise für „verfassungswidrig“. Die Pläne zur Übergewinnsteuer wurden bekannt, nachdem eine entsprechende Präsentation aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) bei Twitter aufgetaucht ist. Im Ministerium von Robert Habeck (Grüne) gibt es offenbar die Idee, die Zufallsgewinne auf dem Spotmarkt für Strom rückwirkend zum 1. März zu 90 Prozent abzuschöpfen, um die Entlastungen für Privatleute und Unternehmen gegenzufinanzieren. Als Zufallsgewinn gilt demnach der Differenzbetrag zwischen dem an der Strombörse erzielten Großhandelspreis und einer „technologiespezifischen Erlösobergrenze“.
Für erneuerbare Energien soll die Erlösobergrenze am niedrigsten sein, wodurch hier die meisten Zufallsgewinne abgeschöpft würden. Danach folgen Kernkraft, die Energiegewinnung aus Abfallverbrennung und Braunkohle. Bei Steinkohle und Gas, den teuersten Energieträgern, ist zunächst keine Abschöpfung vorgesehen. Ab dem 1. Dezember soll die Abschöpfung auch auf den Terminmarkt ausgeweitet werden. Nach Ansicht des BMWK sind diese Maßnahmen mit dem EU-Recht vereinbar. Die Abschöpfung funktioniere dabei im Prinzip wie die frühere EEG-Umlage – nur in die andere Richtung. Der Lobbyverband der Erneuerbaren kritisiert die Pläne als „schweren Vertrauensbruch“. Die rückwirkende Gewinnabschöpfung sei zudem rechtswidrig. „Dieser umfassende Markteingriff ist daher ein fatales Signal an die Branche und Investoren. Die Bundesregierung gefährdet dadurch die gerade jetzt dringend notwendigen Neuinvestitionen in die Sicherheit der deutschen Energieversorgung“, sagt Peter.