
Andreas Philippi, Sozialminister, hat die Novelle des „Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes“ (NGG) im Landtag vorgestellt – und damit den Auftakt für eine Ausschussdebatte geliefert. Die Novelle sieht eine generelle Ausschreibungspflicht für Leitungsstellen in der öffentlichen Verwaltung vor – wobei begründete Abweichungen möglich sein sollen. Auch die Notwendigkeit von „Gleichstellungsplänen“ wird gegenüber dem bisherigen Recht verschärft. Sowohl Tanja Meyer (Grüne) als auch Karin Emken (SPD) lobten die Gesetzesänderung. Vanessa Behrendt (AfD) sprach vom Versuch des Staates, auf andere Organisationen Kontrolle auszuüben über Gleichstellungsvorgaben. Vom Gesetz erfasst sind die Sparkassen, nicht aber Stadtwerke und kommunale Unternehmen und auch nicht die Kammern. Sophie Ramdor (CDU) warf Rot-Grün vor, das Vertrauen in die Selbstorganisation der Kommunen verloren zu haben. „Die könnten selbst entscheiden, wer am besten ins Team passt – stattdessen gibt es gesetzliche Vorgaben zur Geschlechterrepräsentanz“, sagte Ramdor. Die Benachteiligung von Frauen in Führungspositionen könne man auf diese Weise nicht ausgleichen, denn der Grund dafür liege in der „mangelnden Gleichverteilung der Care-Arbeit“. „Wenn die Frage nicht geklärt ist, wer das Kind gut betreuen kann, dann hilft auch keine Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung“, betonte die CDU-Politikerin.