Pflegekammer gewinnt Rechtsstreit um Pressemitteilung
Nadya Klarmann, Präsidentin der niedersächsischen Pflegekammer, hat ein weiteres Gerichtsverfahren im Streit um eine von der Kammer verschickte Pressemitteilung gewonnen. Ein Kammermitglied hatte vor dem Verwaltungsgericht Hannover erzwingen wollen, dass eine Presseinformation, die sich mit der Errichtung einer Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen befasste, wieder von der Internetseite der niedersächsischen Kammer entfernt wird.
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Darin hatte Klarmann am Beispiel Nordrhein-Westfalens nicht nur gelobt, dass „die Entwicklung der Pflegekammern in Deutschland weitergeht“, sondern auch indirekt Kritik an der niedersächsischen Politik geübt. Sie wünschte den Mitgliedern des Errichtungsausschusses in NRW „vor allem eine dauerhafte Unterstützung der Landespolitik“, ließ Klarmann mitteilen, während die Kammer in Niedersachsen die Unterstützung der Landespolitik verloren hat und wieder geschlossen werden soll.
Der Kläger sah mit der Pressemitteilung den gesetzlichen Aufgabenbereich der Kammer überschritten, das Gericht wertete den Antrag aber als unzulässig und unbegründet. Die Kammer habe „die Grenze unzulässiger Äußerungen weder inhaltlich noch im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit überschritten“, heißt es im Urteil.
Vor gut einem Monat hatte die Kammer im Streit um eine Pressemitteilung ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover verloren. In der Presseinformation war die Rechtmäßigkeit des Umfrageergebnisses und die daraus erfolgte politische Entscheidung zur Auflösung der Kammer angezweifelt worden.
Dieses Urteil ist derweil vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt worden. Es fehlen an einer ausgewogenen Darstellung der vertretenen Auffassungen der Gesamtheit der Kammermitglieder, moniert das OVG. Die Presseinformation wahre nicht die erforderliche Zurückhaltung, sondern sei „auf eine emotionalisierte Konfliktaustragung angelegt“.