Pascal Leddin, Landtagsabgeordneter der Grünen, hat einen Vorstoß im Bereich des Jugendschutzes angekündigt. Er tat dies im Anschluss an eine Unterrichtung durch die Landesregierung zu sogenannten „Lootboxen“ im Unterausschuss Verbraucherschutz. Bei „Lootboxen“ handelt es sich um Gegenstände aus Computerspielen, die von den Spielern „erbeutet“ werden können, um beispielsweise neue Ausrüstungsgegenstände zu erhalten. In zahlreichen Computerspielen können diese „Beutekisten“ auch gekauft werden. Dies soll die Spieler dazu verführen, immer wieder zusätzliches Geld für ihr Spielvergnügen auszugeben – teilweise sei ein Gewinn nur nach vorheriger Zusatzinvestition möglich, erläuterte der zuständige Mitarbeiter des Agrarministeriums.
Diese sogenannten In-Game-Käufe machten in der Computerspielindustrie einen Großteil des Umsatzes aus: Von 5,5 Milliarden Euro Umsatz entfielen 4,5 Milliarden auf diese nachträglichen Kaufoptionen. Kritisiert wird von Verbraucherschützern nun explizit, dass die In-Game-Käufe den Charakter eines Glücksspiels annehmen könnten, weil nicht immer klar sei, welchen Gegenwert man in der „Lootbox“ vorfinde. Inzwischen werde dieser Umstand zumindest bei der Bewertung der Altersfreigabe mitberücksichtigt.
Das Agrarministerium sieht aber auch die Eltern in der Pflicht, an den Endgeräten entsprechende Kindersicherungen einzustellen, um unerwünschte Käufe zu verhindern. Leddin verwies in seiner Ankündigung auf Beispiele aus Belgien oder den Niederlanden, wo der Gesetzgeber noch weiter gegangen sei, und den In-Game-Kauf stärker reguliert habe. Gefragt nach möglichen Stellen, an denen der Gesetzgeber in Niedersachsen ansetzen könnte, verwies der Mitarbeiter des Ministeriums zum einen auf das Glückspielrecht, zum anderen auf den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder den Medien-Staatsvertrag. Im August plant der Unterausschuss Verbraucherschutz einen Besuch der Fachmesse „Gamescom“ in Köln.