Jens Kestner, früherer AfD-Landesvorsitzender, steht vor einem parteischiedsgerichtlichen Vergleich mit dem Bundesvorstand der Partei. Die Spitze der Bundespartei hatte ein Parteiausschlussverfahren gegen Kestner gestartet, weil sie ihm vorwarf, er habe angebliche formale Mängel bei der Erstellung der AfD-Landesliste zur Bundestagswahl nur vorgeschoben und die Weiterleitung verzögert. Jetzt liegt ein Vergleichsvorschlag vor, der eine Abmahnung an Kestner vorsieht, aber keine weiteren Schritte mehr, vor allem kein Parteiausschlussverfahren.