OVG-Richter nehmen sich noch einmal die Beamtenbesoldung vor
Stimmt alles mit der Beamtenbesoldung in Niedersachsen – oder wird womöglich das Abstandsgebot zur Höhe der Grundsicherung verletzt? Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg verhandelt über drei Klagen, die der Beamtenbund unterstützt hatte, am 25. April. Es geht um Musterfälle von Beamten, die gegen ihren Besoldungsbescheid Widerspruch eingelegt und anschließend geklagt hatten. Eigentlich ist die juristische Ausgangslage schon so, dass viele Kritiker der Besoldung den Kampf aufgeben wollten, denn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich bisher nicht auf ihre Seite geschlagen. Doch vor dem Termin Ende April keimt nun bei vielen Betroffenen so etwas wie Hoffnung auf. „Wir sind überrascht worden von der intensiven Vorbereitung des OVG auf dieses Verfahren“, erläutert Friedhelm Schäfer, Landesvorsitzender des Beamtenbundes.
Dabei hatte es Ende 2014 zunächst eine große Enttäuschung gegeben. Mehrere Beamte waren vor Gericht gezogen, weil sie vor allem in der Kürzung des Weihnachtsgeldes einen schweren Eingriff in die Besoldung sahen – und damit einen Verstoß gegen das Prinzip, dass der Staat die Beamten angemessen alimentieren, also bezahlen muss. Mit der Kürzung des Weihnachtsgeldes und des Urlaubsgeldes werde das Grundgesetz verletzt, hieß es. Doch das Verfassungsgericht folgte dieser Argumentation nicht, in einem Urteil Ende 2014 wurde im Fall eines Braunschweiger Beamten festgestellt, dass das Alimentationsprinzip nicht verletzt wurde – und dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld keine Gehaltsbestandteile sind, die in diesem Streitpunkt ins Gewicht fallen. Allerdings haben die Verfassungsrichter eine Reihe von Parametern beschrieben, an denen das Beamtengehalt gemessen werden muss. Wenn drei von fünf Vorgaben nicht eingehalten werden, kann das auf eine Verletzung der Vorschriften hindeuten. Dabei werden das Niveau der Verbraucherpreise, der Nominallöhne und der anderen Verdienste in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes betrachtet, außerdem die Entwicklung der Gehälter in den Behörden. Ein Abstand von 15 Prozent zur Grundsicherung soll gewährleistet sein. Aber wird das eingehalten für die niedrigste in Niedersachsen mögliche Besoldungsstufe A 4 (das betrifft beispielsweise Gerichtsdiener)? Im Umland zu Hamburg und in Oldenburg, so meint der Beamtenbund festgestellt zu haben, sind die Unterkunftskosten so hoch, dass das Abstandsgebot zur Grundsicherung hier nicht mehr eingehalten wird.
Wenn das Gericht in Lüneburg nun feststellen sollte, dass die Besoldung für A 4 zu niedrig angesetzt ist, so könnte dies die gesamte Tabelle in Bewegung setzen und höhere Vergütungen in allen Stufen zur Folge haben. Spannend ist dabei die Frage, welchen Zeitraum die Richter zugrunde legen. In der Klage ging es um das Jahr 2005, doch die Situation könnte sich in den Folgejahren verschärft haben. Aus der Tatsache, dass die Richter in den vergangenen Wochen viele Unterlagen über das aktuelle Gehaltsgefüge angefordert haben, leitet der Beamtenbund eine – wenn auch vorsichtige – Hoffnung ab: Vielleicht stelle das OVG ja ein paar Leitlinien für die Zukunft auf.