(rb) Lüneburg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat entschieden, dass Untersagungsverfügungen gegenüber in Niedersachsen tätigen Vermittlern von Sportwetten, die von Veranstaltern mit einer Erlaubnis aus anderen EU-Staaten angeboten werden, zumindest vorläufig auch weiterhin Bestand haben und damit sofort vollziehbar sind, weil das bisherige Geschäftsmodell der privaten Veranstalter [...]
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