Bislang gab es widersprüchliche Entscheidungen von Verwaltungsgerichten zu der Frage, ob der Losentscheid bei der Erlaubnis von Spielhallen ein zulässiger Weg sei oder nicht. Nun hat das OVG Lüneburg eine richtungsweisende Entscheidung gefällt – und der bisherigen Praxis in Niedersachsen eine klare Absage erteilt. Ein Spielhallenbetreiber aus Lingen (Kreis Emsland) hatte geklagt, weil der Abstand zu einer anderen Spielhalle weniger als 100 Meter betrug und er per Losentscheid seine Zulassung verlieren sollte.

Ende Juni gab ihm das Verwaltungsgericht Osnabrück Recht, jetzt bestätigte das OVG diese Entscheidung. Die Entscheidung über das Los sei „rechtswidrig“: Weil in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit des Spielhallenbetreibers eingegriffen werde, sei eine gesetzliche Regelung nötig, die in Niedersachsen bisher fehle, erklärte das OVG. Das ist eine schwere Niederlage für die Landesregierung, die unter anderem per Losverfahren festlegen wollte, welche der 1900 Spielhallen geschlossen werden soll – etwa die Hälfte dürfte von dem Aus bedroht sein.