Opposition sorgt sich um „Neutralität“ der Klosterkammer
Die von Rot-Grün geplante Reform der Klosterkammer hat gestern im Wissenschaftsausschuss des Landtags eine heftige Kontroverse ausgelöst. „Sie wollen diese Behörde umsteuern – und dazu brauchen sie letztendlich eine Verfassungsänderung. Dafür aber bekommen sie die Zustimmung der CDU nie“, sagte der Christdemokrat Jörg Hillmer. Die SPD-Politikerin Silke Lesemann widersprach: „Es geht um eine bessere demokratische Legitimation. Eine solche Modernisierung stünde der bald 200 Jahre alten Klosterkammer gut zu Gesicht.“
Die 1818 gegründete Klosterkammer ist ein Organ des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds, der auf das Jahr 1542 zurückgeht. Als das Kirchenvermögen nach Napoleons Niederlage säkularisiert wurde, schuf man für das damalige Königreich Hannover bis heute gültige Regeln: Der weltliche Herrscher, damals der König, soll das Eigentum verwalten – und den Ertrag für kirchliche, soziale und bildungspolitische Zwecke einsetzen. Heute hat die Kammer mit allen Untergliederungen einen jährlichen Umsatz von 55 Millionen Euro, die Verwaltung zählt 139 Mitarbeiter und Präsident ist der frühere CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Christian Biallas. Der nicht durch Verträge gebundene Betrag, den die Kammer jährlich verteilen kann, liegt bei rund drei Millionen Euro. Das Land Niedersachsen als Rechtsnachfolger des Königs bestellt den Präsidenten der Kammer, das Wissenschaftsministerium ist Aufsichtsbehörde. Seit einigen Jahren gibt es ein Kuratorium, das dem Präsidenten zur Seite steht, bisher sind dort aber keine aktiven Landespolitiker vertreten.
Die aktuellen Pläne von Rot-Grün sehen nun vor, das Kuratorium aufzuwerten und ihm Mitentscheidungsrechte über den Wirtschaftsplan zu geben. Der Landtag soll Vertreter für dieses Gremium benennen dürfen. In den vergangenen Jahrzehnten hatte es immer wieder Versuche gegeben, die Klosterkammer stärker an den Landtag zu binden – sie scheiterten aber regelmäßig, auch deshalb, weil die Vorschriften von 1818 als „vorkonstitutionelles Recht“ gegen Änderungen geschützt sind. Der Vertreter des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erklärte gestern in der Ausschusssitzung, dass in dem Kuratorium keinesfalls die Landtagsabgeordneten ein entscheidendes Gewicht haben dürften – denn die Klosterkammer sei der Regierung als Exekutive zugeordnet und wirtschafte gleichwohl weitgehend selbstständig.
Almuth von Below-Neufeldt (FDP) klagte, Rot-Grün verfolge den Plan einer „Machtverschiebung“ und wolle „die Neutralität der Klosterkammer opfern“, es gehe um „politische Instrumentalisierung“. Ottmar von Holtz (Grüne) widersprach. Es gehe um mehr Transparenz und eine zeitgemäße Organisation der Klosterkammer.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #138.