Brüssel hat wohl noch Bedenken
Diese Formulierung weckt nun den Verdacht, das von der Nord/LB in Brüssel vorgelegte Konzept, über das zwischen Finanzministerium in Hannover und dem Stab der Wettbewerbskommissarin schon intensiv diskutiert wird, werde vermutlich nicht unverändert die Kontrollinstanz passieren können. Die Wettbewerbshüter in Brüssel überprüfen, ob die Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zu den Bedingungen in die Bank investieren, die auch private Investoren akzeptieren würden. Das heißt: Wenn die Rendite der beiden Länder laut Plan zu gering ausfallen sollte – etwa wegen der Dividendenausschüttungen, die erst um Jahre verspätet geschehen sollen –, wäre das ein Hinweis auf eine unerlaubte Staatsbeihilfe.Lesen Sie auch: Warum die Rettung der Nord/LB auf den letzten Metern zu scheitern droht Opposition hadert mit dem Rettungsplan für die Nord/LB – und stellt Vorstandsvergütung in Frage
Wie es aus gut informierten Kreisen heißt, wird die Nord/LB deshalb an dem Konzept noch den Feinschliff ansetzen. Die Gebühren, die das Land Niedersachsen dafür kassiert, dass es neben der direkten finanziellen Beihilfe noch Garantien in Höhe von rund einer Milliarde Euro abgibt, dürfen nicht zu niedrig ausfallen. Womöglich wird noch nachgesteuert in der Weise, dass das Land hierfür einen größeren Betrag einnimmt als bisher geplant – damit Verhältnisse entstehen, die eben auch ein privater Investor für sich akzeptiert hätte.
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Oettinger und Weil hoffen auf Entscheidung noch vor Ende Oktober
Oettinger sagte, die EU-Kommission werde „alles tun, um die Fortführung der Nord/LB mit einem gut strukturierten Konzept als verkleinerte Bank zu ermöglichen“. Er setze darauf, dass dies noch bis Ende Oktober geschieht, solange Margrethe Vestager noch EU-Wettbewerbskommissarin ist. Danach drohe ein sehr langer Prozess der Neubildung der EU-Kommission unter der neuen Präsidentin Ursula von der Leyen. Dann könne es sehr lange dauern, bis ein Ergebnis vorgelegt werde. Vor zwei Wochen habe die Nord/LB ihre letzte Unterlage zu dem Thema eingereicht, erläuterte Oettinger.
Ein ungeregelter Brexit führt der EU schweren Schaden zu, Großbritannien allerdings einen noch größeren.
Der EU-Haushaltskommissar betonte in Hannover, dass das britische Unterhaus beschlossen habe, einen Brexit ohne Abkommen nicht zu akzeptieren. Daraus folge die Verpflichtung „entweder für Premierminister Boris Johnson oder für das Unterhaus“, sich in der Sache zu bewegen – zu einer Regelung über die Exporte in die EU, zum Status der Briten in der EU und der EU-Bürger in Großbritannien sowie zu den Grenzregelungen, besonders zwischen Irland und Nordirland. „Ein ungeregelter Brexit führt der EU schweren Schaden zu, Großbritannien allerdings einen noch größeren“, betonte der EU-Kommissar.