Lange hat die CDU-Landtagsfraktion es gefordert, jetzt wird es umgesetzt: der Wolf wird in das Jagdgesetz aufgenommen. Das ist ein wichtiges Signal für die Weidetierhalter in Niedersachsen.
Der Jubel war in weiten Teilen groß, als die Regierungsfraktionen am vergangenen Dienstag nach ihren jeweiligen Fraktionssitzungen verkünden durften: Der Wolf kommt ins Jagdrecht. Landwirtschaft und Jägerschaft begrüßen diesen Schritt. „Lange hat die CDU-Landtagsfraktion es gefordert, jetzt wird es umgesetzt: der Wolf wird in das Jagdgesetz aufgenommen. Das ist ein wichtiges Signal für die Weidetierhalter in Niedersachsen“, jubilierte der CDU-Agrarpolitiker Frank Schmädeke. Und in der Tat – zunächst ist es nicht mehr als ein Signal. Denn selbst dann, wenn der Wolf ins Jagdrecht überführt worden ist, heißt das noch nicht, dass er auch bejagt werden kann. Das weiß auch die CDU-Fraktion. Als die Christdemokraten diesen Vorstoß im Juni beschlossen hatten, nannte der Umweltpolitiker Martin Bäumer ihn im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick daher auch zurecht „präventive Politik“. Man wollte schon einmal die Grundlage bilden für weitere Schritte.
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Die Entscheidung der Unionsfraktion war auch deshalb im Juni so wichtig, weil zu dieser Zeit erstmals Pferde vom Wolf angegriffen und getötet worden sind. Das hielt man bis dahin kaum für möglich. Schmädeke, dessen Wahlkreis betroffen war, wollte Erfolge vorlegen. Dass mit ihm nun ein Agrarpolitiker und kein Umweltpolitiker den Beschluss am vergangenen Dienstag verkünden durfte, wird auch etwas damit zu tun haben, dass eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht die ministerielle Zuständigkeit ändern würde. Künftig wäre dann das Agrarressort von Barbara Otte-Kinast (CDU) für den Wolf verantwortlich, nicht mehr das sozialdemokratisch geleitete Umweltressort. Aus CDU-Kreisen wurde berichtet, die Ministerin habe diesem Schritt zugestimmt unter der Bedingung, dass sie dann auch das entsprechende Personal aus dem Umweltministerium in ihr Haus bekommt. Doch was muss noch passieren, damit aus der niedersächsischen Initiative nun mehr werden kann? Damit der Wolf dann auch tatsächlich bejagt werden kann, muss sein Status als „besonders schützenwertes Tier“ aufgeweicht werden. Dazu sind im Folgenden zwei Schritte nötig: Die Bundesregierung muss zunächst festlegen, bei welcher Populationsgröße der sogenannte „günstige Erhaltungszustand“ erreicht ist – also wie viele Wölfe im Land leben müssen, damit eine gesunde Vermehrung ermöglicht bleibt und die Population nicht zusammenbricht. Und dann muss die Bundesregierung feststellen, dass dieser günstige Erhaltungszustand in Deutschland bereits erreicht ist. Dies wissend, fordern CDU und SPD in ihrem Entschließungsantrag auch noch zwei weitere Dinge. Zum einen wollen sie, dass die französische Methodik zur Wolfszählung auch im nationalen Wolfsmonitoring übernommen wird. Zum anderen fordern sie von der Bundesregierung, dass ebenfalls nach französischem Vorbild eine Untergrenze für die Wolfspopulation festgelegt wird. Diese soll sich dann nach dem günstigen Erhaltungszustand richten. Wächst die Wolfspopulation dann deutlich an, darf sie durch Jagd kontrolliert werden.
Selbst die jüngeren hier im Landtag könnten Probleme haben, das noch zu erleben.
Doch damit ist es noch nicht getan. Denn der Wolf ist europarechtlich streng geschützt. In den Anhängen der sogenannten Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie werden alle Tiere und Pflanzen nach ihrer Schutzbedürftigkeit aufgeteilt. Der Wolf befindet sich dort in Anhang IV, muss aber in Anhang V stehen, soll er tatsächlich bejagt werden können. Das ist dann noch mal ein deutlich dickeres Brett, dass die Politik bohren müsste. Denn es ist nicht zu erwarten, dass an der FFH-Richtlinie eine Einzeländerung vorgenommen wird. Wahrscheinlicher ist es, dass irgendwann das gesamte Paket aufgeschnürt wird, und alle Tiere und Pflanzen noch einmal auf den Verhandlungstisch kommen. Zuletzt hatte Deutschland Verhandlungen über einen solchen Schritt blockiert – aus Angst, man müsse anschließend noch mehr für den Schutz von bestimmten Vogelarten wie beispielsweise dem Rebhuhn tun. Im Juli hatte Umweltminister Lies den CDU-Vorstoß daher noch kritisch bewertet. Er sagte: „Selbst die jüngeren hier im Landtag könnten Probleme haben, das noch zu erleben.“
Lies verteidigt daher sein Modell, über eine Wolfsverordnung klare Regeln für den Umgang mit Problemwölfen zu treffen. So soll eindeutig geregelt werden, wie reagiert werden kann, wenn sich ein Wolf dem Menschen nähert, wenn er Schutzzäune überspringt oder Tiere angreift. Die Wolfsverordnung erhält dann unterschiedliche Eskalationsstufen und soll vor allem Jägern Rechtssicherheit geben. Denn ohne Ausnahmegenehmigung ist derzeit der Abschuss eines Wolfes noch strafbewehrt und kann den Schützen teuer zu stehen kommen. Kritiker etwa beim Nabu oder bei den Grünen fürchten jedoch, dass diese Wolfsverordnung keine Sicherheit geben wird. Sie verweisen auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in der Angelegenheit. Lies bewertet besagtes OVG-Urteil aber anders und zog damals die Lehre daraus, dass künftig die räumliche und zeitliche Nähe zum Rissereignisse genauer definiert und begründet werden muss. An der grundsätzlichen Idee, mit Ausnahmegenehmigungen Wölfe eines problematischen Rudels töten zu können, will Lies festhalten.
Auch der Blick aufs europäische Ausland, mit dem CDU und SPD nun argumentieren, mag trügerisch sein. So wird der Wolf zwar in Schweden, Norwegen, Finnland und Frankreich gezielter im Zaum gehalten. Es gibt jährliche Jagdquoten, die die Population auf eine bestimmte Größe einhegen sollen – doch da prozessiert die EU bereits gegen. Weitere Ergebnisse werden demnächst erwartet. Die Naturschützer fordern derweil, die Weidehalter durch Fördergelder für den Zaunbau und Entschädigungen für gerissene Tiere besser zu unterstützen. Sicherlich eine lohnenswerte Maßnahme. Doch eine komplett eingezäunte Landschaft kann auch kein Ziel sein. Und eine Entschädigung für das persönliche Leid, wenn der Tierhalter auf die Weide kommt und all seine Tiere sind tot, wird es dadurch auch nicht geben.
Von Niklas Kleinwächter

