13. Dez. 2020 · 
Inneres

Nur noch Montag und Dienstag darf der Einzelhandel die Kunden locken

Eigentlich war geplant gewesen, die Corona-bedingten Beschränkungen zu Weihnachten zu lockern und danach allmählich zur Normalität überzugehen. Nun kommt es anders. Nach der engen Abstimmung zwischen Kanzlerin und Ministerpräsidenten an diesem Wochenende steht nun ein bundesweit ziemlich einheitlicher „Lockdown“ bevor. Der sieht konkret so aus: Am Montag und Dienstag, 14. und 15. Dezember, darf der Einzelhandel in Deutschland die Menschen noch in seine Geschäfte locken – die Einkäufe an diesen beiden Tagen sind noch erlaubt. Schlagartig ändert sich das dann ab Mittwoch, 16. Dezember, also eine gute Woche vor Heiligabend. Von diesem Tag an bis einschließlich 10. Januar, also dreieinhalb Wochen lang, sind die Verkaufsangebote eingeschränkt. Wer will und kann, darf seine Waren jedoch dann online anbieten. Nur noch Lebensmittelläden und einige andere Geschäfte dürfen dann offen habe. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), der am Sonntagnachmittag in der Staatskanzlei vor die Presse trat, bat um Verständnis wegen der besorgniserregenden Steigerung der Corona-Infektionen in Deutschland: „Wir müssen jetzt die Gesellschaft so weit wie möglich herunterfahren.“ Das sieht auch sein Vize Bernd Althusmann (CDU) so. https://www.youtube.com/watch?v=5SEj_m5DMGY Die entsprechende Verordnung des Landes wird noch einmal angepasst, sie dürfte einige Details konkret festlegen: Welche Geschäfte dürfen noch öffnen? Der Einzelhandel muss vom 16. Dezember bis 10. Januar schließen, Ausnahmen soll es nach der Vereinbarung von Kanzlerin und Ministerpräsidenten für folgende Bereiche geben: Lebensmittel- und Getränkemärkt, Lieferdienste, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Wochenmärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Zeitungsläden, Tierbedarfsmärkte und Verkaufsstände für Weihnachtsbäume. Schließen müssen allerdings Friseure, Tattoo-Studios, Physiotherapeuten und Massagepraxen. Was geschieht in den Schulen? Niedersachsen hat mit Beginn dieser Woche die Schüler von der Präsenzpflicht befreit. Wenn die Eltern wollen, können sie die Kinder zuhause lassen. Die Ferien beginnen dann am Freitag. Digitale Lernangebote soll es für die Schüler geben, die zuhause bleiben. In Niedersachsen enden die Schulferien an dem Tag, an dem nach den bisherigen Plänen auch dieser bundesweite „Lockdown“ enden soll. Was ist mit den Kontaktbeschränkungen? Die derzeitige Regel für private Treffen in eigenen Räumen und in der Öffentlichkeit gilt zunächst bis zum 10. Januar: Man darf sich in Gruppen von maximal fünf Erwachsenen (über 14 Jahre) treffen, allerdings nur in einem Personenkreis von maximal zwei Haushalten. Zu Weihnachten, also vom 24. bis 26. Dezember, wird die Regel leicht abgeändert, dann darf jede Familie maximal vier Personen einladen oder besuchen. Diese vier Personen müssen aber auch zur eigenen Familie gehören – also Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister und deren Lebenspartner sein. In dieser Zeit darf die Obergrenze, dass es maximal zwei Haushalte und maximal fünf erwachsene Personen sein sollen, überschritten werden. Vom 27. Dezember an gilt dann aber wieder die strengere Beschränkung mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Was gilt für die Arbeitswelt? Dienstliche Besprechungen, Konferenzen oder Zusammenkünfte sind von diesen Vorgaben nicht berührt. Weil empfiehlt aber allen Arbeitgebern, „dringend zu prüfen“, ob man nicht viele Aufgaben ins Home-Office verlagern kann oder Betriebsferien so legt, dass sie mit der Lockdown-Zeit übereinstimmen. Was ist mit Gottesdiensten, was ist in Altenheimen? Gottesdienste werden nicht untersagt, es bleibt aber die dringende Empfehlung, den Mindestabstand der Teilnehmer von 1,50 Metern unbedingt einzuhalten. Eine dauernde Maskenpflicht gilt zudem, der Gesang in der Gemeinde wird verboten. Eine Anmeldepflicht besteht, sobald ein großer Andrang zu erwarten ist. In Alten- und Pflegeheimen sollen die Mitarbeiter mehrmals wöchentlich den Antigen-Schnelltest machen, der Bund soll die Kosten tragen. Das gilt auch für das Personal in Pflegediensten. Was passiert Silvester? Der Verkauf von Alkohol zum direkten Verzehr vor Ort ist bereits verboten. Nun soll noch der Verkauf von Feuerwerkskörpern untersagt werden, zu Silvester soll zudem ein Versammlungsverbot auf größeren Plätzen gelten. Das Zünden von Silvesterraketen und Böllern wird nicht generell untersagt, es wird davon aber „dringend abgeraten“. Die Kommunen können für bestimmte Plätze ein Verbot des Feuerwerks verhängen. Ministerpräsident Weil rechnet nun nicht damit, dass es am Montag und Dienstag noch einen regelrechten Ansturm der Kunden auf die Geschäfte geben wird, da ja dann von Mittwoch an vieles geschlossen sein wird. „Viele, die bisher in die Innenstädte gefahren sind, taten das mit einem Gefühl des Unwohlseins. Bisher hat die Bevölkerung großes Verständnis für die nötigen Einschnitte gezeigt.“
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #225.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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