31. Mai 2016 · Archiv

NSGB kritisiert Ablehnung von Städtebauförderanträgen

(rb) Hannover. Als „nicht nachvollziehbar“ hat der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) die Ablehnung zahlloser Anträge aus kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden“ kritisiert. Der Kommunalverband habe sich seit längerem dafür eingesetzt, dass der Kreis der Fördertatbestände ausgedehnt werde. Das sei aber bei der Einplanungsbesprechung 2016 abgelehnt worden. Auffallend sei auch, dass bei der jetzt vom Sozialministerium veröffentlichten Liste von Fördergegenständen in dem Programm zum Beispiel die Anpassung der Kindergartenstruktur, etwa durch Zusammenlegung von Kindergärten, förderfähig sei, während die Zusammenlegung von Schulen, Feuerwehrhäusern und Bauhöfen nicht förderfähig sein solle. Der kommunale Spitzenverband hat deshalb seine Mitgliedskommunen um konkrete Hinweise aus der Praxis gebeten, welche Projekte im Rahmen dieses Städtebauförderungsprogramms nicht berücksichtigt wurden. In dem Rundschreiben des Ministeriums heißt es, mit dem Programm könnten bauliche Maßnahmen öffentlicher Einrichtungen für gemeinschaftliche Aktivitäten, Erholung, Soziales, Kulturelles, multifunktionale Nutzungen von überörtlichem Gewicht gefördert werden. Konkret genannt werden unter anderem die Instandsetzung leerstehender Gebäude zur multifunktionalen, sozialen oder kulturellen Nutzung, bauliche Anpassungen von Mehrzweckgebäuden an veränderte Nutzerstrukturen, die strukturelle Anpassung städtebaulicher Infrastruktur u.a. unter dem Aspekt der barrierefreien Zugänglichkeit, die Anpassung der Kindergartenstruktur, die Umnutzung etwa von leergefallenen Schulen, Rathäusern und Feuerwehrhäusern sowie von öffentlichen Grünanlagen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #103.
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