8. Juli 2018
Kommentar

Niemand darf vergessen, dass die Medienwelt derzeit im Umbruch ist

Ist der Rundfunkbeitrag zu niedrig oder zu hoch? Ist die Präsenz im Internet zu gering oder zu stark? Über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird derzeit viel diskutiert. Im Politikjournal Rundblick begleiten wir die Debatte mit einer Serie von Gastkommentaren. Heute lesen Sie den Beitrag von Jens Nacke, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion und Medienexperte der Niedersachsen-CDU.

Die Medienlandschaft befindet sich in einem erheblichen Umbruch. Die traditionellen Zeitungen verlieren immer mehr an Abonnenten. Die Verlagshäuser wandeln sich längst zu Medienhäusern, die ihre Produkte auf digitale Angebote umformen. Dazu gehören neben Bild und Text längst auch bewegte Bilder. Die Zeitung auf Papier wird schon bald ein Luxus sein, den der Kunde teuer bezahlen wird. Der Rundfunk muss sich ebenfalls von seinem klassischen Geschäft verabschieden. Schon in wenigen Jahren wird die Übertragung der Angebote durch das Netz der absolute Regelfall sein. Lineare Angebote werden gegenüber Mediatheken an Bedeutung verlieren. Die Angebote auf der Plattform werden auf Dauer das vorgegebene Programm ersetzen. Die eingeschränkten Übertragungsmöglichkeiten aufgrund von begrenzten Frequenzen gehören schon jetzt der Vergangenheit an. Das Verhältnis zwischen Sender und Empfänger wird von Austausch und Dialog abgelöst werden. Die Gesetze und Normen halten dieser rasanten Entwicklung nicht stand. Noch heute ist unsere Medienrecht darauf ausgerichtet, dass Zeitungen im freien Wettbewerb bestehen und lediglich Kartelle und Monopole die Meinungsvielfalt gefährden, während der Rundfunk immer noch einer massiven Regulierung unterliegt. Beispielsweise hat die Landesmedienanstalt gerade die Vergabe der Drittsenderechte abgeschlossen. Ein überreguliertes Verfahren, welches zur tatsächlichen Bedeutung für die Meinungsvielfalt in keinem vernünftigen Verhältnis steht. Gleichzeitig gibt es für die Angebote im Internet keine wirksamen Regeln. Nicht einmal die Zuständigkeit der politischen Verantwortung ist wirklich geklärt. Zwischen Datenschutz, Kartellrecht und Medienrecht wechselt die Zuständigkeit zwischen Europa, Bund und Ländern.
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Die sinkende Bedeutung der Frequenzen und die unermesslichen Angebote im Internet haben das wichtige Argument entfallen lassen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk gewährleiste die Vielfalt. Die Diskussion über die Berechtigung der verpflichtenden Rundfunkabgabe für alle ist daher verständlich. Andererseits führt die Unübersichtlichkeit des Netzes dazu, dass seriöse journalistische Angebote nur noch sehr schwer von unseriösen Quellen unterschieden werden können. Hier haben die Zeitungsverlage und der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen großen Vertrauensvorschuss in der Bevölkerung. Die Medienpolitik des Landes muss darauf ausgerichtet sein, diese Angebote zu erhalten. Beide müssen in der digitalen Welt attraktiv und auffindbar sein. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedeutet das eine neue Definition seines Auftrages. Die aus einer Abgabe finanzierten Angebote werden nur dann weiter eine breite Akzeptanz finden, wenn sie als wichtiges, staatsfernes, seriöses und damit wertvolles Medium wahrgenommen werden.

Liebgewonnenes aufgeben

Die Sender sollten sich dabei auf bewegte Bilder und gesprochenes Wort konzentrieren. Die Zeit, in denen die Sender den Auftrag aus den Staatsverträgen auslegen und anschließend ihre notwendigen Mittel anmelden, dürfte allerdings vorbei sein. Die öffentlich-rechtlichen Sender werden wirtschaftlicher werden müssen. Nur wenn der Auftrag klar umrissen und die Mittelverwendung transparent gestaltet ist bleibt es bei der Akzeptanz. Es sollte auch das Ziel der Sender sein, den Rundfunkbeitrag stabil zu halten. Dazu muss möglicherweise auch mal Liebgewonnenes aufgegeben werden. Neue Angebote im Internet dürfen nicht automatisch auch zu neuen Kosten führen. Eine Erhöhung der Abgabe würde dann in den Ländern nur schwer durchzusetzen sein. Eine zentrale Funktion kommt dabei den Landtagen zu. Ihre Beteiligung sollte gestärkt werden. Die Staatsverträge, in denen die Regeln für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk festgelegt werden, kranken daran, dass die Landtage oft nur noch abnicken können, was vorher als mühsamer Kompromiss in den Staatskanzleien verhandelt wurde. Auch hier ist deutlich mehr Transparenz erforderlich. Mail an den Autor dieses Kommentars
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #128.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning