15. Juni 2016
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Niedersachsen startet Initiative für Grundsteuerreform

(rb) Hannover. Das Kabinett hat am Dienstag auf Vorschlag von Finanzminister Peter-Jürgen Schneider eine Bundesratsinitiative für eine umfassende Reform der Grundsteuer beschlossen. Niedersachsen folgt damit einem Mehrheitsbeschluss der Finanzministerkonferenz, eine verfassungsfeste gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen. Hintergrund sind die völlig veralteten Werteverhältnisse, auf denen die verwendeten Einheitswerte für Grundstücke basieren; sie stammen in den westdeutschen Ländern aus dem Jahr 1964 und in den ostdeutschen Ländern sogar aus dem Jahr 1935. Ziel sei es, die Grundsteuer auch weiterhin als verlässlichen Baustein der Kommunalfinanzierung auszugestalten, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung. Die Grundsteuer sei mit einem jährlichen Aufkommen von bundesweit rund 13 Milliarden Euro – davon gehen 1,3 Milliarden Euro an die niedersächsischen Kommunen – eine wichtige Einnahmequelle der kommunalen Gebietskörperschaften. Mit den Gesetzentwürfen ist vorgesehen, dass die Neubewertungen der rund 35 Millionen „wirtschaftlichen Einheiten“ in Deutschland – bebaute und unbebaute Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe – zum Stichtag 1. Januar 2022 in den darauffolgenden Jahren vorgenommen werden können; danach soll turnusmäßig eine aktualisierte Anpassung erfolgen. Vorgesehen ist außerdem, dass die Reform aufkommensneutral gestaltet wird und nicht zu einer flächendeckend höheren Grundsteuerbelastung für die Bürger/innen führt. Die Landesregierung erwarte, dass Bundesregierung und Bundestag möglichst rasch eine Grundlage für eine zügige Umsetzung der Reform schaffen, damit die Grundsteuer den Gemeinden als verlässliche Einnahmequelle erhalten bleibe, heißt es in der Mitteilung der Landesregierung. Wie es weiter heißt, rechnen die Länderfinanzminister/innen aufgrund des Umfangs der zu ermittelnden Werte und der tatsächlichen Verhältnisse mit einem Einsatz der aktualisierten Werte in der Praxis erst in etwa zehn Jahren.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #114.
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