Behrens mit Bezahlkarte. | Foto: Kleinwächter

Am kommenden Montag wird das Land Niedersachsen die ersten elektronischen Bezahlkarten an die Flüchtlinge in der Landesaufnahmebehörde ausgeben. Künftig wird ihnen der Betrag von aktuell 430 Euro für einen Erwachsenen auf die Karte überwiesen statt in Bar ausgezahlt. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) erläuterte am Dienstag, dass die Leistungsempfänger die Karten in Zukunft mitnehmen und auch dann noch weiternutzen sollen, wenn sie die Aufnahmeeinrichtung des Landes verlassen haben und auf die Kommunen verteilt werden. Ab Februar 2025 soll das neue Bezahlsystem dann Zug um Zug in den Kommunen zum Einsatz kommen. Dabei dürften später nur in Einzelfällen neue Karten ausgegeben werden, beispielsweise bei Verlust oder wenn ein Leistungsempfänger die Volljährigkeit erreicht. Für den Start werden 5000 Bezahlkarten ausgegeben, insgesamt befinden sich laut Innenministerium aktuell rund 28.000 Menschen im Asylbewerber-Leistungsbezug. Das Ziel sei eine einheitliche und flächendeckende Einführung der neuen Bezahlkarte. Jene Kommunen, die bereits eigene Systeme im Einsatz haben, seien angewiesen, die landeseigene Bezahlkarte im Verlauf des nächsten Jahres einzuführen. Einen festen Stichtag schreibt die Landesregierung allerdings nicht vor. Man setze auf einen pragmatischen Ansatz, erläuterte Regierungssprecherin Anke Pörksen. Eine Million Euro investiert das Land für die nächsten vier Jahre jährlich in das neue Bezahlsystem und übernimmt dabei auch die Kosten für Transaktionen oder die Aufladung, die sonst von den Kommunen hätten finanziert werden müssen. Auch die Schulung der kommunalen Mitarbeiter zu Beginn des neuen Jahres sei vom Rahmenvertrag mit dem Dienstleister gedeckt.

Die Entscheidung zur Einführung eines bargeldlosen Bezahlsystems für Asylbewerber geht zurück auf einen gemeinsamen Entschluss von Bundeskanzler und Ministerpräsidenten. Mit Ausnahme von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich alle weiteren Bundesländer beziehungsweise Stadtstaaten auf ein einheitliches System verständigt. Nach gemeinsamer Ausschreibung entschied man sich für die „Secupay AG“, die bereits die „Social Card“ in Hannover auf den Weg gebracht hat. Primäres Ziel sei eine Vereinfachung der Verfahren sowohl für die Behörden als auch für die Leistungsbezieher, sagte Innenministerin Behrens. Es gehe aber auch darum, die Überweisung von Steuergeld ins Ausland zu verhindern, damit dieses nicht dafür genutzt werden kann, illegale Schleuserbanden zu finanzieren. Derartige Transaktionen sind mit den Bezahlkarten nämlich nicht möglich. Außerdem kann pro Monat und Person bloß ein Beitrag in Höhe von 50 Euro in bar abgehoben werden, Ausnahmen seien in begründeten Einzelfällen möglich. Auf weitere Einschränkungen verzichtet man in Niedersachsen allerdings. Andere Bundesländer verfahren mitunter anders und begrenzen die Nutzung der Karten auf bestimmte Postleitzahl-Bezirke oder verhindern, dass Glücksspiel oder Prostitution mit der Karte bezahlt werden können. Niedersachsen habe sich bewusst gegen derartige Beschränkungen entschieden, weil die Bezahlkarte „kein Instrument des Drangsalierens“ sein solle, so Behrens.