
Nach der Sitzung des Landtags-Innenausschusses haben Vertreter von SPD und Grünen erklärt, dass sie kein Fehlverhalten der Behörden im „Fall Friedland“ erkennen können. Es geht um den Fall eines 16-jährigen Mädchens, das am 11. August mutmaßlich von einem 31-jährigen abgelehnten Asylbewerber aus dem Irak am Bahnhof Friedland vor einen fahrenden Zug gestoßen worden sein soll. Das Mädchen ist gestorben. Dieser Vorgang erregt seit Tagen ein erhebliches öffentliches Interesse in den Medien, weil der 31-Jährige seit März hätte abgeschoben werden können, dies aber bisher nicht passiert ist. Das Amtsgericht Hannover hatte am 16. Juli eine von der Landesaufnahmebehörde (LAB NI) beantragte Abschiebungshaft abgelehnt, da die LAB NI die Haftgründe einer „erheblichen Fluchtgefahr“ nicht ausreichend dargelegt habe.
Während CDU und AfD von einem „Behördenwirrwarr“ sprachen und auf Defizite in der Arbeit der LAB NI hinwiesen, stellten sich SPD und Grüne vor die zuständigen Dienststellen. „Polizei und LAB NI haben umfassend und kompetent gearbeitet“, erklärte Alexander Saade (SPD). Man müsse „trotzdem die Verfahrensabläufe verbessern“. Michael Lühmann (Grüne) meinte: „CDU und AfD konstruieren ein Behördenversagen und ziehen vorschnelle Schlüsse.“ Er sei „nicht bereit, auf der Basis dieses Falles die Schwächen des Asylsystems zu diskutieren“, fügte Lühmann hinzu. Die CDU-Sprecherin Hermann betonte, hier würden exemplarisch die Schwächen des sehr komplizierten Rechtssystems deutlich. Das fange schon an mit der Frage, wann die Landkreise (in diesem Fall Northeim) und wann die LAB NI für Rückführungen zuständig ist. Bei dem 31-Jährigen habe zudem die Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen über den Asylantrag mehr als zwei Jahre gedauert – eine unvertretbar lange Zeit. Mehr Zentralisierung sei sinnvoll. Unverständlich bleibe auch, warum die LAB NI gegen den ablehnenden Beschluss des Amtsgerichts Hannover keine Rechtsmittel eingelegt habe, obwohl dafür vier Tage Zeit geblieben sei. Der AfD-Abgeordnete Stephan Bothe warf dem Innenministerium vor, die LAB NI nicht ausreichend für effektive Rückführungen ausgestattet zu haben. Es mangele an Fachleuten und auch an Juristen, die im Gerichtsverfahren mit guten Argumenten die Richter hätten überzeugen können. Der Polizei seien große Versäumnisse anzulasten, da sie sich erst nach fünf Tagen bei der Familie des Opfers gemeldet habe und damals noch von einem „Unfall oder Suizid“ gesprochen habe – obwohl es Hinweise auf einen möglichen Totschlag schon gegeben habe und intern bereits eine „Mordkommission“ gebildet worden war. Erst Ende August habe die Polizei dies dann auch öffentlich eingeräumt – nach dem Nachweis von DNA-Spuren des Täters an der Kleidung des Opfers.

In der Ausschusssitzung fehlte Innenministerin Daniela Behrens. Sie war nicht dem Wunsch der Opposition gefolgt, persönlich zu erscheinen und sich zu erklären. Diese Aufgabe übernahmen Landespolizeipräsident Axel Brockmann, Asyl-Abteilungsleiterin Susanne Graf und Referatsleiterin Ilva Gelmke aus dem Justizministerium. Brockmann berichtete, dass der Iraker seit seiner Ankunft in Deutschland im August 2022 mehrfach auffällig gewesen sei. Im vertraulichen Sitzungsteil wurde bekannt, dass er in den vergangenen drei Jahren drei Straf-Ermittlungsverfahren ausgesetzt war. Ihm wurde vorgehalten, eine Frau verletzt zu haben, sich exhibitionistisch verhalten zu haben und einer Frau nachgestellt zu haben. Zwei dieser Verfahren waren eingestellt worden. Graf sagte im öffentlichen Teil der Sitzung, in der Flüchtlingsunterkunft habe sich der Mann „verbal auffällig“, aber „nicht bedrohlich“ verhalten. Nach der Ablehnung seines Asylantrages sei er zweimal zu Behördenterminen über einen möglichen Folgeantrag nicht erschienen. Zeitweise soll er sich in der Schweiz aufgehalten haben. Zu den vom Amtsgericht Hannover gerügten Mängeln im LAB NI-Antrag auf Abschiebungshaft erklärte Graf, das Gericht habe zunächst zwei Stunden Zeit zur Nachbesserung eingeräumt, dazu habe die Behörde nicht viel liefern können. Gegen das Urteil habe man dann keine Beschwerde mehr eingelegt, da dafür nur vier Tage Zeit gewesen seien und man die Erfolgsaussichten als gering eingeschätzt habe. Das Amtsgericht hatte die Ablehnung unter anderem damit begründet, dass die LAB NI keine Ausreisefrist gesetzt hatte. Graf sagte nun, in diesem konkreten Fall habe man eine solche Frist gar nicht setzen können. Diese juristischen Widersprüche blieben unaufgeklärt im Raum.


