Niedersachsen fordert Verschärfung des Sexualstrafrechts
(rb) Hannover/Berlin. In einer gemeinsamen Entschließung mit der Hansestadt Hamburg wird Niedersachsen einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einbringen, der die Verschärfung des bestehenden Sexualstrafrechts zum Ziel hat. Einen entsprechenden Beschluss hat das Kabinett am Dienstag auf Vorschlag von Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz getroffen. Grundlage soll die von der Bundesrepublik Deutschland vor fünf Jahren gezeichnete Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sein. Damit würde jede nichteinvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt; ein solcher Passus fehlt bislang in dem von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Referentenentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts. Darin ist lediglich vorgesehen, dass der sexuelle Missbrauch nur unter „besonderen Umständen“ strafbar sein soll; allein das fehlende Einverständnis der Opfer reicht demnach für die Strafbarkeit nicht aus. Niedersachsen und Hamburg fordern dagegen einen umfassenden Schutz der Opfer, d.h. „jeder Täter, der gegen den erklärten Willen einer anderen Person oder unter Umständen, in denen fehlende Zustimmung offensichtlich ist, sexuelle Handlungen an dieser vornimmt oder an sich vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung an oder mit einem Dritten bestimmt“, bestraft wird. Nach der Istanbul-Konvention steht das fehlende Einverständnis der Betroffenen im Zentrum des Straftatbestands. Die Strafbarkeit darf demnach nicht von der Gewaltanwendung durch die Täter/innen oder von der Gegenwehr der Opfer abhängen. Mit der Bundesratsinitiative soll eine entsprechende Änderung im Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums bewirkt werden.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #33.