19. Nov. 2019
Inneres

Neues Tariftreuegesetz: Strenge Regeln gelten erst ab einer Auftragssumme von 20.000 Euro

Die Wünsche an das Vergaberecht und die Regeln zur Tariftreue könnten gegensätzlicher nicht sein. Die FDP und mit ihr einige Kommunalvertreter klagen über „zu viel Bürokratie“ und wollen die Vorschriften etwa zur Dokumentation, die vor jeder Auftragsvergabe zu beachten sind, möglichst lockern. Die Gewerkschaften, mit ihnen aber auch maßgebliche Stimmen aus dem Arbeitgeberlager, halten eine Lockerung gar nicht für angebracht. Sie meinen, dass nur strikte Vorgaben für die Einhaltung von Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen helfen, die „schwarzen Schafe“ unter den sich für Aufträge bewerbenden Firmen herauszupicken. Beschlossen hat der Landtag am Dienstag eine Veränderung der gesetzlichen Vorschriften in beide Richtungen. Zunächst wurde der „Schwellenwert“ angehoben: Strenge Vergaberegeln müssen künftig beachtet werden oberhalb einer Auftragssumme von 20.000 Euro – bisher waren es 10.000 Euro. Unternehmen des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs, Flughäfen und andere Firmen mit öffentlicher Beteiligung werden nicht ausgeklammert, sie bleiben in dieses Regelwerk einbezogen. Mit den gesetzlichen Änderungen wird auch die „Liquiditätsreserve“ im Wirtschaftsministerium für den Straßenbau angehoben – von bisher 40 Millionen auf 100 Millionen Euro. Das geschieht, um Finanzierungsengpässe nach Ausschöpfen eines Haushaltstitels zum Jahresende überbrücken zu können.
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Die FDP, die mit einem eigenen Gesetzentwurf eine deutlich weitergehende Entschlackung der Vorgaben verlangt hatte, setzte sich nicht durch. Die SPD, die neben den gesetzlichen Änderungen vor allem auf strengere Kontrollen auf Baustellen gedrängt hatte, erreicht dies nun erst nur mit einem Bekenntnis, der in einem Entschließungsantrag festgehalten wird. Eine entsprechende Gesetzesänderung an dieser Stelle steht noch aus – und das hängt auch damit zusammen, ob eine Landesbehörde diese Kontrollen leisten soll oder eine kommunale Behörde. Im zweiten Fall müsste das Land den Kommunen dafür einen finanziellen Ausgleich zahlen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #205.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter