15. Mai 2018
Soziales

Neues Krankenhausgesetz schreibt in jeder Klinik eine Stationsapotheke vor

Das Kabinett hat noch einmal über seinen Entwurf einer Reform des Krankenhausgesetzes beraten – und diesen gestern an den Landtag weitergeleitet. Mit den Änderungen der Vorschriften soll vor allem bewirkt werden, dass kriminelle Ärzte oder Krankenpfleger schneller auffallen können. Es handelt sich also um eine Auswirkung der kriminellen Machenschaften des Delmenhorster Krankenpflegers Niels H., der seine Mordtaten im Klinikalltag verbergen konnte. Eingeführt werden jetzt neue Vorschriften, die etwa eine anonymes Meldesystem vorsehen, mit dem Bedienstete die Hausleitung über merkwürdige Vorgänge unterrichten können. Außerdem sollen Todesfälle gründlicher analysiert und in regelmäßigen Konferenzen der Ärzte und Pfleger aufgearbeitet werden. Damit nicht unbemerkt größere Mengen gefährlicher Medikamente geordert werden können, soll in jedem Krankenhaus eine Stationsapotheke eingerichtet werden. Dies war vom Apothekerverband begrüßt, von der Krankenhausgesellschaft aber abgelehnt worden – da die Krankenhäuser die Mehrkosten aus ihrem eigenen Budget bestreiten sollen.
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Der Direktor der Krankenhausgesellschaft, Helge Engelke, äußerte sich gestern im Gespräch mit dem Rundblick kritisch. Entsprechend qualifizierte Apotheker, die für eine Stationsapotheke benötigt würden, seien „nicht verfügbar“, da in diesem Berufszweig „nahezu Vollbeschäftigung herrscht“. Rund 175 zusätzliche Apotheken – in jedem Krankenhaus eine - könnten nicht eben mal so aufgebaut werden. Eine Regelung zur Übernahme der auf den Kliniken lastenden Mehrausgaben sei, trotz politischer Zusagen, bisher nicht getroffen worden.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #91.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum