6. Juli 2025 · 
MeldungInneres

Neues Disziplinarrecht stößt bei den Verbänden der Beamten auf erhebliche Bedenken

Der DGB hielt sich bisher öffentlich mit Kritik an den Plänen zum Disziplinarrecht zurück. Ein internes Papier zeigt aber: Hinter den Kulissen rumort es.

Auf dem Foto ist die Außenansicht des Fachgerichtszentrums in Hannover zu sehen.
Soll künftig nicht mehr erste Adresse sein für Disziplinarverfahren: das Verwaltungsgericht in Hannover. | Foto: Verwaltungsgericht

Noch läuft die offizielle „Verbandsbeteiligung“ – aber schon wird deutlich: Die Pläne der Landesregierung, das Disziplinarrecht für die Beamten des Landes und der Kommunen zu verschärfen, stoßen auf teilweise erhebliche und grundsätzliche Bedenken. Innenministerin Daniela Behrens orientiert sich mit dem Vorhaben an einer Veränderung, wie sie vor wenigen Jahren die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in der Ampel-Regierung durchgesetzt hatte. Danach sollen Beamte, die aus Sicht ihrer Vorgesetzten ihre Pflichten grob verletzt haben oder sich verfassungsfeindlich geäußert haben, viel schneller als bisher die Konsequenzen spüren. Bisher musste die vorgesetzte Dienststelle die Betreffenden verklagen, wenn eine Entfernung aus dem Dienst erreicht werden sollte – und vorgeschaltet war ein meist längeres Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Künftig soll die Disziplinarbehörde selbst die Sanktion verfügen dürfen, der davon berührte Beamte müsste dann gegen diese Festlegung klagen, hätte also das Risiko zu tragen.

Der Niedersächsische Beamtenbund protestiert gegen diesen Plan und erklärt, die Integrität der Beamten werde damit in Frage gestellt. Der Vorsitzende Alexander Zimbehl erklärte, es gebe ja nur eine sehr kleine Zahl von Fällen – von 15 in den vergangenen zehn Jahren ist die Rede. Aus Sicht des Beamtenbundes rechtfertigt das eine solch drastische Maßnahme nicht. Andere hatten wiederholt den Verdacht der Einschüchterung oder Gängelung erhoben. Dem Politikjournal Rundblick liegt ein internes Papier der Beamten-Sparte von der Gewerkschaft Verdi in Niedersachsen vor. Auch darin wird der Plan der rot-grünen Landesregierung rundweg abgelehnt. Öffentlich allerdings pflegen DGB und Verdi derzeit den Kurs, sich möglichst freundlich und voller Lob über die rot-grüne Landesregierung zu äußern. In dem Verdi-Papier werden mehrere Kritikpunkte aufgezählt:

  • Die erhoffte Beschleunigung werde nicht eintreten, denn in Baden-Württemberg, wo es das jetzt geplante Recht schon länger gibt, hätten sich nur ein Drittel der Polizeibehörden in einer GdP-Umfrage geäußert, dass sich aus ihrer Sicht die Verfahrensdauer dadurch verkürzt habe.


  • Es bestehen Zweifel, ob die jeweilige Disziplinarbehörde in einer Behörde mit Mitarbeitern besetzt ist, die eine richterliche Eignung haben. Gerade in kleineren Gemeinden könnten solche Entscheidungen unfair und unsachlich ablaufen.


  • Bei leichten Vergehen soll schon eine Geldbuße möglich sein – und das könne rasch dazu führen, unbeliebte und für Widerworte bekannte Beamte maßregeln zu wollen.


  • Weil das Ganze unter der Überschrift der „Verfahrensverkürzung“ steht, soll auch nicht generell eine Berufungsklage zulässig sein, wenn die erste Instanz über die Klage eines mit einer Disziplinarmaßnahme überzogenen Beamten entschieden hat. Das sei aber „ein Eingriff in das Rechtsstaatsprinzip“.


  • Eintragungen in der Personalakte in diesen Fällen sollen offenbar auf Dauer sichtbar bleiben – ein Umstand, den Verdi ebenfalls sehr kritisch sieht.

In Gewerkschaftskreisen besteht zudem die Befürchtung, die eigens für diese Fragen tätigen „Disziplinarkammern“ bei den Verwaltungsgerichten könnten aufgelöst werden – was zur Folge hätte, dass sich die Verfahren dann noch länger hinziehen könnten.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #125.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

Artikel teilen

Teilen via Facebook
Teilen via LinkedIn
Teilen via X
Teilen via E-Mail