5. Juli 2021 · P und P

Neuer Plan für Braunschweigische Landessparkasse

Ulrich Markurth, Oberbürgermeister von Braunschweig, hat gemeinsam mit seinem OB-Kollegen Frank Klingebiel (Salzgitter) und den Landräten von Wolfenbüttel (Christiana Steinbrügge), Helmstedt (Gerhard Radeck) und Holzminden (Michael Schünemann) einen veränderten Plan für die geplante Verselbstständigung der Braunschweigischen Landessparkasse (BLSK) vorgeschlagen. Bisher ist die BLSK eine „Anstalt in der Anstalt“ als Teil der Nord/LB, die Kommunen sind nur über einen Beirat eingebunden. Wie Markurth sagte, die Nord/LB stehe unter einem starken Druck der Finanzaufsicht, weitere Kosten zu reduzieren und Personal abzubauen – hier könne die Auslagerung der BLSK sogar im Interesse auch der Landesbank liegen, zumal die Sparkasse dann dort aus ihrer Bilanz verschwinde. Wenn das aber nicht geschehe, gerate die BLSK immer stärker in Bedrängnis, müsse Filialen schließen und Mitarbeiter entlassen. „Irgendwann wäre die Sparkasse dann keine Sparkasse mehr“, sagte Klingebiel. Die fünf Verwaltungschefs schlagen nun einen „Stufenplan“ vor und bieten den Nord/LB-Trägern (Land Niedersachsen, Sparkassenverbände und Landesbanken) an, darüber zu verhandeln. Erstens solle die BLSK von einer teil- zu einer vollrechtsfähigen Anstalt werden, später dann solle die organisatorische und danach dann die rechtliche Verselbständigung folgen. „Das ist eine Perspektive von fünf Jahren“, meinte Steinbrügge. Laut Klingebiel und Markurth wolle man aber „kein Himmelfahrtskommando starten“, sondern in Ruhe über alle Details reden – auch über die Finanzierung. Im Gespräch waren stets rund 500 Millionen Euro, die die Kommunen zum Erwerb der BLSK aufbringen müssten. Man sei mit der Kommunalaufsicht „seit langem in sehr konstruktiven Gesprächen“, betonte Markurth, allerdings könne ein Konzept dort erst überprüft werden, nachdem dieses vorliege. Der Berater der fünf Kommunen erklärte, auch die Idee eines „sich selbst finanzierenden Kapitaldienstmodells“ sei vorstellbar – dass etwa Sparkassenerträge zur Deckung der Kreditverpflichtungen der Kommunen eingesetzt werden.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #125.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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