Neue Zeitarbeiter-Regeln bringen auch Nachteile für Arbeitnehmer
Im April treten neue Regeln zur Zeitarbeit in Kraft. Laut der Ernährungsindustrie in Niedersachsen wird sich dadurch für die meisten Betriebe wenig ändern, manchen Arbeitnehmern drohten aber sogar Nachteile. Die neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass Arbeitnehmer in der Zeitarbeit künftig nur noch bis zu 18 Monate an ein Unternehmen ausgeliehen werden können. Bereits nach neun Monaten sollen Zeitarbeiter in einem Unternehmen grundsätzlich den gleichen Lohn bekommen wie die vergleichbaren Stammbeschäftigten. „Gut gemeint ist längst noch nicht gut gemacht, sagt Michael Andritzky, Hauptgeschäftsführer der Verbandes der Ernährungswirtschaft (VDEW) in Niedersachsen, im Gespräch mit dem Rundblick. „Ich bezweifele, dass es den Arbeitnehmern viel bringen wird. Im Gegenteil: Die Regelung wird sie in ihren Möglichkeiten beschränken.“
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Nachteile gebe es zum Beispiel für Spezialisten, die häufig über 18 Monate hinaus beschäftigt werden. Hier werden die Unternehmen in Zukunft Ausnahmemöglichkeiten, zum Beispiel über Tarifverträge nutzen müssen. Für Unternehmen kann es Andritzky zufolge vor allem in der Produktion Probleme geben. „Hier wird Zeitarbeit zumeist aus Kostengründen auch über neun Monate hinaus eingesetzt.“ Für die meisten Betriebe in der Branche ändere sich allerdings wenig, weil Zeitarbeiter meist nur sechs bis neun Monate eingesetzt würden. Das gelte vor allem in saisonabhängigen Branchen. Andritzky nannte als Beispiele die sogenannte Verzehrsaison wie Weihnachten oder Ostern oder die witterungsbedingte Saison in der Getränkeindustrie. Insgesamt liege der Anteil der Zeitarbeitnehmer in der Ernährungsindustrie im Durchschnitt bei sieben Prozent.
Bei einer Expertendiskussion in Hannover wurde deutlich, dass die 18-Monats-Regelung auch in der Zeitarbeitsbranche kritisch gesehen wird. Für Spezialisten gebe es nach 18 Monaten dadurch nur zwei Möglichkeiten: Entweder der Kunde übernehme den Mitarbeiter oder er müsse aus dem Unternehmen, in das er entliehen wurde, ausscheiden. Das betreffe zum Beispiel Projektleiter, die für eine mehrjähriges Projekt über ein Zeitarbeitsunternehmen eingestellt würden. Inzwischen gebe es in der Zeitarbeit auch medizinisches Personal, IT-Entwickler oder Ingenieure. Auch sie seien von der neuen Regelung negativ betroffen. Auch der Arbeitsrechtsexperte Gregor Thüsing von der Universität Bonn befürchtet, dass die 18-Monats-Frist ein Grund für Arbeitslosigkeit werden könnte. Er fände es besser, ab dem ersten Tag die gleiche Bezahlung zuzusichern und dafür aber keine Grenze beim Einsatz für Zeitarbeiter festzusetzen.
Sowohl Ernährungsindustrie als auch Zeitarbeitsfirmen und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sehen zudem Schwierigkeiten in der Regelung zur gleichen Bezahlung nach neun Monaten. Die Regeln seien so komplex, dass sie sowohl Unternehmen als auch die Zeitarbeitsfirmen an die Grenzen ihrer Möglichkeiten brächten, hieß es. Auch die NGG ist mit der Equal Pay-Regelung nicht ganz zufrieden. Hier hätte man Verschiedenes für die Arbeitsebene einfacher gestalten können, sagte ein NGG-Experte.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #38.