28. Okt. 2015
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Neue Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter

(rb) Hannover. Angehende Lehrkräfte in Niedersachsen erwerben vom Wintersemester 2015/ 2016 an auch Basiskompetenzen zur Umsetzung der Inklusion, zur Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache bzw. zur Berufsorientierung. Zudem wird das Unterrichtsfach „Islamische Religion“ auch grundständig studierbar für Lehrämter an Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Gymnasien und an berufsbildenden Schulen. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Dazu wird die Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter geändert. Die vorherige Verbandsbeteiligung habe zu keiner wesentlichen Veränderung des Entwurfs geführt, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Angesichts der zunehmenden Vielfalt in Schulen sei es notwendig, Wissen breiter zu streuen und künftige Lehrkräfte mit grundlegenden Kenntnissen zu unterstützen. Die im Studium erworbenen Basiskompetenzen im Umgang mit Heterogenität und Inklusion, die Grundlagen der Förderdiagnostik sowie Deutsch als Zweit- und als Bildungssprache, interkulturelle Kompetenz und Berufsorientierung würden im Vorbereitungsdienst für schulpraktische Anforderungen vertieft und erweitert.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #198.
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