31. Aug. 2022
Finanzen

Neue Schulden in der Krise? Im Landtag gehen die Meinungen stark auseinander

Der Haushaltsausschuss hat sich am Mittwoch zu einer seiner letzten Sitzungen vor der Landtagswahl getroffen. | Foto: Wallbaum

Vielleicht war es ein letztes Mal – aber immerhin: Am Mittwoch haben SPD und CDU im Haushaltsausschuss des Landtags, während einer der letzten Sitzungen dieses Gremiums vor der Wahl, ihre Koalitionstreue bewiesen. Gemeinsam verhinderten sie, dass ein Antrag der Grünen zum Aufbau eines Sondervermögens für die Bewältigung der Energiekrise eine Mehrheit fand. Dabei sind sich SPD und CDU in einem wesentlichen Punkt nicht einig. Während die Christdemokraten die Aufnahme neuer Schulden zur Bewältigung der aktuellen Situation ablehnen und verfassungsrechtlich Zweifel daran haben, fordern die Sozialdemokraten – wie die Grünen - die Anwendung einer Sonderregel der Schuldenbremse, die in Notsituationen neue Kredite erlaubt. Dass SPD und CDU in der Sitzung dennoch den Grünen-Vorstoß abwendeten, mag auch mit der FDP zusammenhängen. Ihr Finanzexperte Christian Grascha lehnte die Grünen-Idee nämlich ebenfalls strikt ab. Damit zeichnete sich ab, dass eine Mehrheit für den Antrag in der letzten Landtagssitzung Ende September nicht in Sicht gewesen wäre – für einen Erfolg bräuchten SPD und Grüne derzeit unbedingt auch die Stimmen der FDP-Abgeordneten.

„Es drohen zwischen November und Dezember Härtefälle, für die es vom Land dann keine Hilfe geben kann.

Christian Grascha, FDP

In der Sache geht es um die Frage, wie das Land absehbare Problemfälle in der bevorstehenden Energiekrise auffangen und über Zuwendungen entschärfen kann. Die Landesregierung hatte sich Ende Juli auf eine 100-Millionen-Unterstützung verständigt, die zur Hälfte aus Zuschüssen an lokale und regionale Härtefallfonds besteht. Diese wiederum sollen von Kommunen und örtlichen Energieversorgern aufgebaut werden – und dann für ihre Arbeit vom Land mitfinanziert werden. Das Problem daran ist, dass in einem Nachtragshaushaltsplan mindestens 50 Millionen Euro des Landes bereitgestellt werden müssen, die Vorbereitungen für den Nachtragsetat aber noch gar nicht konkret werden konnten, da die Kriterien für die Härtefallfonds noch nicht feststehen. Deshalb soll nach Ansicht der Landesregierung erst der neue Landtag den Nachtragsetat beschließen. Das aber dürfte frühestens im Dezember geschehen können, da vorher die Regierungsbildung alle Kräfte bindet. Grüne und FDP kritisierten diesen Weg: „Es drohen zwischen November und Dezember Härtefälle, für die es vom Land dann keine Hilfe geben kann“, warnt FDP-Mann Grascha. „Dabei könnte man das abwenden, wenn der Landtag etwa Ende September noch einen Globaltitel in den Etat schreibt. Aber das ist ja offensichtlich nicht gewollt.“

Vize-Abteilungsleiter Ulrich Soppe aus dem Finanzministerium sagte, man warte noch auf viele Entscheidungen und Vorgaben des Bundes, die für ein Landes-Hilfsprogramm entscheidend sein dürften. Zudem sei die Haushaltslage relativ entspannt, für die Steuerschätzung im Oktober wird mit Mehreinnahmen gerechnet. Am mangelnden Geld könne das also nicht scheitern. Der Grünen-Haushaltsexperte Gerald Heere schlug nun einen anderen Weg vor: Anstelle der langwierigen Entscheidungsprozedur für einen Nachtragsetat solle der Landtag in seiner letzten Sitzung Ende September ein „Sondervermögen“ bilden und dafür drei Milliarden Euro, die aus dem Corona-Sondervermögen noch nicht ausgegeben wurden, abzweigen. Mit diesem neuen Energie-Sondervermögen ließen sich dann die Folgen der Energiekrise, der Inflation und der kriegsbedingten Kosten abmildern. Laut Heere ist das auch problemlos möglich, da im Corona-Sondervermögen höhere Beträge übrig und auch noch nicht verplant seien. Auf den Einwand von Ulf Thiele (CDU), jede neue Ausnahme von der Schuldenbremse brauche eine eigene, neu geschriebene Begründung, zeigte sich Heere gelassen: Der Bundestag habe im Juni die „Notlage“ mit Blick auf Corona und den Ukraine-Krieg für das Jahr 2022 beschlossen. Damit könne das Land Niedersachsen eine höhere Neuverschuldung als Ausnahme von der Schuldenbremse in diesem Jahr auch anwenden.

An dieser Stelle jedoch gab es Einwände. Thiele von der CDU sagte, die Corona-Krise sei noch nicht vorbei, die Impfteams müssten neu aufgerüstet und Verträge mit Ärzten verlängert werden – damit werde das Corona-Sondervermögen noch stark beansprucht werden. Die Ausnahme von der Schuldenbremse sei auch nicht einfach festzulegen. Ulrich Soppe vom Finanzministerium erklärte, zur Begründung der „Notlage“ bei einer Ausnahme von der Schuldenbremse reiche es nicht, einen Zweck zu definieren. Der Landeshaushalt müsse auch „in eine Schieflage“ geraten, die Notlage müsse sich also in den Finanzen widerspiegeln. Derzeit sei die Finanzlage aber sehr gut. Daraufhin entgegnete Heere, die gute Haushaltslage sei ein Resultat der Inflation, also auch von erheblich höheren Ausgaben begleitet und nicht etwa von einer guten Konjunkturlage. Im Übrigen drohten ernste Finanzprobleme als Folge der Wirtschaftskrise erst im kommenden Jahr, weshalb die Lage perspektivisch gesehen werden müsse.

Soppe hingegen meinte, mit Blick auf 2023 habe der Bund bisher nicht vor, eine Haushaltsnotlage zu erklären – dies aber wäre aus seiner Sicht die Bedingung für ein neues kreditfinanziertes Sondervermögen, das vorwiegend im Jahr 2023 wirksam werden soll. „Wenn in Deutschland nur die niedersächsische Landesregierung eine ,Notlage‘ erklären würde, müssten landesspezifische Gründe dafür genannt werden – doch der Krieg ist in der Ukraine, also außerhalb Deutschlands. Daher würde das schwer werden“, sagte Soppe. Der SPD-Politiker Alptekin Kirci, der sich vor wenigen Tagen ebenso wie Heere für eine Ausnahme von der Schuldenbremse wegen einer Notlage ausgesprochen hatte, unterstützte Heere in der Sitzung nicht – sondern forderte von der Landesregierung und den Landtagsjuristen eine „Bewertung“ der von Soppe aufgeworfenen Fragen.

Dieser Artikel erschien am 1.9.2022 in Ausgabe #151.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum