Neue Fragen um Moscheekontrollen und Verbot der DIK Hildesheim
Was genau ist im Vorfeld des Verbots der Moschee in Hildesheim, des „Deutschsprachigen Islamkreises“ (DIK) geschehen? Diese Frage versuchte am gestrigen Nachmittag der Verfassungsschutz-Ausschuss des Landtags aufzuhellen. Wie Lena Xyländer vom Innenministerium berichtete, hatte das Landeskriminalamt im September 2015 einen Bericht vorgelegt und darin empfohlen, den DIK zu verbieten. Ausreichend Unterlagen für einen solchen Schritt muss es also schon gegeben haben. Ende Oktober 2015 fühlte das LKA dann aber im Innenministerium vor, ob man die Besucher der DIK Hildesheim nicht kontrollieren solle. Wie aus internen Unterlagen hervorgeht, reagierte das Innenministerium auf diesen Wunsch des LKA ablehnend.
Die Landtagsopposition mutmaßt, diese ablehnende Haltung könne mit der allgemeinen Reserviertheit der Landesregierung gegenüber Moscheekontrollen zu tun gehabt haben. Der DIK Hildesheim wurde dann am 7. März dieses Jahres verboten, 21 Mitglieder des Vereins erhielten die Verbotsverfügung, es wurden zehn Wohnungen durchsucht und auch zwei Bankkonten beschlagnahmt, das Vermögen habe einen vierstelligen Betrag ausgemacht, sagte Volker Nitschke, Leiter des Referates für Recht in der Polizeiabteilung des Innenministeriums.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #80.