Jens Nacke, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, macht sich ernsthafte Sorgen um die Kontrollrechte des Landtags gegenüber der Regierung – soweit es die Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz betrifft. Hintergrund ist eine Rechtsauffassung, die derzeit vom Innenministerium gepflegt wird und die offenbar auch bei Bundesbehörden gängig ist. Danach sollen die Sicherheitsbehörden gegenüber Parlamentariern Auskünfte zu Ermittlungen immer dann verweigern können, wenn eine andere Ebene (etwa der Bund bei Vorgängen im Land) beteiligt ist. Konkret hat das niedersächsische Innenministerium im Untersuchungsausschuss Angaben zu Ermittlungen gegen die Salafisten-Terrorzelle in Hannover zurückgehalten, da auch Bundesbehörden in die Polizeiarbeit eingebunden sind.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #198.